Berlin. Wer eine Solaranlage besitzt, wird in diesem Jahr finanziell begünstigt, teils auch rückwirkend. Wir erklären, für wen es sich lohnt.

  • Sonnige Aussichten für Photovoltaik-Besitzer: Einige Neuerungen bringen höhere Einspeisetarife und eine Reduktion bürokratischer Hürden
  • Ziele der Politik: Die Politik fördert Solarenergie - was ändert sich bei Steuer und Bürokratie?
  • Auch die Solarbranche reagiert und führt etwa flexibler Vergütungs- und Investitionsmodelle ein

Strahlender Sonnenschein und örtliche Rekordtemperaturen läuteten 2023 ein. Doch nicht nur meteorologisch wähnten sich viele Deutsche am Platz an der Sonne. Für Besitzer einer Photovoltaik-Anlage sind auch die wirtschaftlichen Aussichten strahlend.

Denn: Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Ampel-Koalition für attraktivere Bedingungen gesorgt. Neben höheren Tarifen für eingespeisten Solarstrom, lichtet sich auch das bürokratische Dickicht ein wenig.

Höhere Vergütung: Neue Solaranlagen attraktiver dank besserer Tarife

80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms soll im Jahr 2030 aus nachhaltigen Quellen stammen, wenn es nach der Bundesregierung geht. 2022 lag der grüne Anteil am Strommix bei etwa der Hälfte.

Um die ambitionierte Vision zu realisieren, wurde bereits im Juli letzten Jahres die Gesetzgebung reformiert. Darin enthalten sind höhere Vergütungen für neue Solaranlagen, die Streichung der Einkommenssteuer und eine verwaltungstechnische Erleichterung.

Lesen Sie auch: Strompreis in Deutschland: Entstehung, Entwicklung, Faktoren

Über eine geldwerte Steigerung der Einspeise-Vergütung dürfen sich Besitzer neuer Photovoltaik-Anlagen freuen. Denn das novellierte EEG sieht feste Tarife für Solarstrom vor, der von privaten Produzenten dem Stromnetz zugeführt werden.

13,4 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) beträgt die Spitzen-Vergütung für Volleinspeiser. Wer nicht von schwankenden Strompreisen abhängig sein will und primär für den Eigenbedarf produziert, bekommt immerhin bis zu 8,6 ct/kWh für die Teileinspeisung. Wer seine PV-Anlage vor Juli 2022 ans Netz gebracht hat, wird deutlich schlechter vergütet. Von der Anpassung profitieren also Neubauten.

Vergütung nach Nennleistung der neuen PV-Anlage:

  • Bis 10 kWp: 13,4 ct/kWh für Volleinspeiser, 8,6 Cent für Teileinspeiser
  • Bis 40 kWp: 11,3 Cent für Volleinspeiser, 7,5 Cent für Teileinspeiser
  • Bis 750 kWp: 6,2 Cent für Volleinspeiser und Teileinspeiser

Mehr Freiheit auf dem Dach: Selbstbestimmung durch Kombi-Variante

Ausgesetzt ist für neue Anlagen auch die sogenannte Degression. Sie ist eine Maßnahme, um der Übersubventionierung von Solarstrom vorzubeugen und sieht monatlich sinkende Einspeise-Vergütungen vor. Um Anreize für Interessenten neuer PV-Anlagen zu schaffen, wurde die Degression nun bis 2024 eingefroren. Anschließend soll nur noch halbjährlich abgestuft werden.

Auch interessant: Testprojekt in Japan zeigt: Schnee kann zu Strom werden

Neu ist auch die Möglichkeit, auf ein und demselben Dach zwei Anlagen separat zu installieren. Wer also genügend Dachfläche zur Verfügung hat, kann eine Photovoltaik-Anlage nutzen um den Eigenbedarf zu decken, während die andere von der höheren Vergütung für Volleinspeiser profitiert. Wer nur eine Anlage hat, kann dank der neuen Regelung je nach Bedarf vor einem neuen Kalenderjahr zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln.

Bleiben Sie informiert: Strompreise: Kosten sparen mit Solar-Gadgets – Geht das?

Weniger Hürden: Steuern abgeschafft, Bürokratie abgebaut

Noch attraktiver wird die Neuanschaffung durch das Wegfallen zweier Steuern. Zum einen entfällt die Mehrwertsteuer für Anschaffung, Transport und Installation neuer Solarmodule. Zweitens müssen private Solarstromproduzenten künftig keine Umsatzssteuer mehr auf die Einkünfte abführen, wenn die Leistungsfähigkeit nicht über 30 kWp (Kilowatt-Peak) liegt.

Die Regelung gilt auch für bestehende Anlagen und kann rückwirkend für das Jahr 2022 gelten gemacht werden. Um sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, mussten sich Betreiber mit Umsätzen bis zu 22.000 Euro pro Jahr bisher die Kleinunternehmerregelung zu nutzen machen und einen Befreiungsantrag einbringen. Dank des neuen EEG entfällt viel Papierkram.

Mehr zum Thema: Was ändert sich 2023? Steuern & Co. – Alle Änderungen

Außerdem wurden weitere bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt. Neben der Erleichterung in der Abrechnung durch das Ende der EEG-Umlage soll nun auch das Zulassungsverfahren vereinfacht werden. Statt wie bisher auf die volle Zertifizierung warten zu müssen, können fertiggestellte Solaranlagen bereits vorab ans Netz gehen. Fehlende Nachweise sollen nach Inbetriebnahme nachgereicht werden können.

Zuguterletzt entfällt mit der Reform des EEG auch die 70-Prozent-Regelung. Die sogenannte Spitzenkappung begrenzte bis zur Novellierung im vergangenen September die Einspeisung pro Anlage auf 70 Prozent, um zu verhindern, dass übermäßige Einspeisung zu Instabilität im Stromnetz führt. Gültig war die Regelung für Anlagen mit einer Leistungsspitze von 25 kWp. Zum neuen Jahr läuft die Leistungsbegrenzung auch für ältere Anlagen bis sieben kWp aus.