Berlin. Der Stichtag für die Grundsteuererklärung läuft bald ab. Doch noch immer fehlen Millionen von Erklärungen. Es drohen hohe Strafen.

Für viele Hausbesitzer ist die Grundsteuererklärung per se eine Gruselvorstellung. Über das komplizierte Ermittlungsverfahren im Bürokraten-Jargon dürften bereits jetzt Millionen Bundesbürger gestolpert sein. Wer es bis zum Stichtag am 31. Januar 2023 nicht schafft, die Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, muss außerdem mit empfindlichen Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld von 25.000 Euro.

Strafe für Verspätung bei Grundsteuererklärung bis zu 25.000 Euro

Säumige Immobilienbesitzer müssen bei Verpassen des Fristendes mit einer Mahnung der örtlichen Finanzamts rechnen. Mit inbegriffen ist dabei eine Schätzung der Steuerschuld. Wie der Leiter des Finanzamts im thüringischen Ilmenau "Focus Online" erklärte, können dabei auch sogenannte Sicherheitszuschläge erhoben werden – so kann sich schnell eine saftige Rechnung anhäufen. Konkret dreht es sich dabei im ersten Monat des Verzugs um 0,25 Prozent der festgesetzten Grundsteuer – und minimal 25 Euro. Wer sich dabei länger Zeit lässt, käme nach einem halben Jahr bereits auf mindestens 150 Euro, je nach Wert des Grundstücks aber wohl schon auf mehrere tausend Euro.

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Der Weg über die Strafzahlungen ist für Steuerpflichtige aber kein bequemes Hintertürchen. Wer zur Zahlung verdonnert wurde, verliert nicht nur viel Geld, sondern muss seine Dokumente trotzdem einreichen. Im schlimmsten Fall drohen drakonische Sanktionen. Bis zu 25.000 Euro Strafzahlungen sieht die Rechtsprechung für verspätete Steuererklärungen vor.

Zwar ist nicht damit zu rechnen, dass die örtlichen Finanzämter gleich nach Ablauf der Frist am 1. Februar 2023 mit empfindlichen Strafen um sich werfen. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) wies aber daraufhin, dass eine Fristüberschreitung für die Finanzbeamten mit erhöhtem Arbeitsaufwand verbunden ist. Angesichts der Mammutaufgabe, 36 Millionen Grundsteuererklärungen bis 2025 abzuarbeiten, ist aber eine Kooperation mit der Behörde der beste Weg, sich Stress und finanzielle Nachteile zu sparen.

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Fiskus mit Jahrzehnten der Verspätung: Grundsteuer-Berechnung von 1936

Dabei müssen Steuerpflichtige auch im kommenden Jahr noch Abgaben auf Immobilieneigentum nach dem alten Berechnungsschlüssel abführen. Das liegt daran, dass der Fiskus seinerseits sträflich spät dran ist. Erst im Jahr 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht die bis dato angewandte Praxis für unzulässig. Denn statt alle sechs Jahre, wie gesetzlich verankert, die Steuerpflicht für Grundbesitz neu zu berechnen, basiert der Einheitswert der meisten Häuser auf der letzten Erhebung. Im Westen reicht das bis ins Jahr 1964 zurück, im Osten basiert die Bemessungsgrundlage sogar auf der Realsteuerreform von 1936.

Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, wird über einen komplizierten Schlüssel berechnet.
Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, wird über einen komplizierten Schlüssel berechnet.

Ob und wie der deutsche Fiskus auf die sich andeutende Lawine an Fristverletzungen reagiert, ist in der Praxis nicht abzuschätzen. Ursprünglich waren die 36 Millionen aufgerufenen Haus- und Grundbesitzer für den Stichtag am 31. Oktober 2022 aufgerufen, ihre Unterlagen einzureichen.

Weil bereits Anfang Oktober absehbar war, dass Millionen von Hausbesitzern auf ein Versäumnis der Frist zusteuerten, sah sich die Ampel-Koalition zum einem ungewöhnlichen Schritt gezwungen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) entschied, die Deadline ins neue Jahr zu verschieben. Dennoch zeichnet sich im neuen Jahr ein ähnliches Bild ab wie vor drei Monaten. Denn der Blick in ausgewählte Bundesländer zeigt, wie viele Steuerpflichtige noch keine Erklärung abgegeben haben:

  • In Bayern fehlten Mitte Oktober 2022 noch 30 Prozent.
  • In Berlin fehlten Anfang Dezember 2022 noch mehr als die Hälfte der Steuererklärungen.
  • Rund die Hälfte der Erklärungen fehlt in Schleswig-Holstein.
  • Nur ein Drittel der Grundsteuererklärungen wurden in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
  • Etwa 50 Prozent stehen in Sachsen-Anhalt aus.

Grundsteuer: Fünf Bundesländer mit Sonderregelungen

Obwohl die Bundesländer recht gleichmäßig auf eine kollektive Fristverletzung zusteuern, gelten zur Berechnung des Steuerschlüssels unterschiedliche Maßgaben. Während sich elf Bundesländer der einheitlichen Berechnungsgrundlage des Bundes unterwerfen, nutzen Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg eigene Formeln. Letzteres ist übrigens das einzige Bundesland, in dem die Grundstücksfläche relevant ist und nicht die reine Wohnfläche.

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Eingereicht werden muss die Grundsteuererklärung digital auf dem Portal des deutschen Fiskus, ELSTER. Bis auf wenige Ausnahmen ist dabei vorgesehen, ganz auf Papier zu verzichten. Weil mit der Grundsteuererklärung für Steuerpflichtige ein hoher Aufwand einhergeht, ist es empfehlenswert, möglichst bald damit zu beginnen. Ganz besonders gilt das für Steuerneulinge, schließlich kann die Verifizierung eines neuen Kontos auf der Plattform mehrere Tage dauern.