Washington. . Ex-Präsident Trump nimmt Aktionen von Twitter-Chef Elon Musk zum Anlass danach zu fordern, die amerikanische Verfassung auszuhebeln.

Ex-Präsident Donald Trump hat seine Tiraden über einen angeblichen Wahlbetrug zu seinen Lasten bei der Wahl vor zwei Jahren vorläufig auf die Spitze getrieben.

In mehreren Stellungnahmen auf seiner Digital-Plattform „Truth Social” forderte der 76-Jährige am Samstag de facto die amerikanische Verfassung außer Kraft zu setzen und ihn als rechtmäßigen Sieger auszurufen. Auch Neuwahlen kämen für den 76-Jährigen in Betracht. Realpolitisch und gesetzlich stoßen die Forderungen komplett ins Leere.

Trump: „Enthüllungen” über „massiven und weit verbreiteten Wahlbetrug”

Trump behauptete ohne klaren Quellenverweis, es habe „Enthüllungen” über „massiven und weit verbreiteten Wahlbetrug und Täuschung in Verbindung mit Big Tech-Unternehmen” gegeben. Dies erlaube die „Aufkündigung aller Regeln und Gesetze”, selbst jene in der amerikanischen Verfassung.

US-Medien berichteten, dass Trump sich offenbar auf eine spektakuläre Aktion von Elon Musk beruft. Der neue Twitter-Eigentümer ließ über den US-Journalisten Matt Taibbi mehrere interne Dialoge von hohen Twitter-Verantwortlichen veröffentlichen, die 2020 die Weiterverbreitung eines Berichts des Boulevard-Blatts „New York Post” über Präsidenten-Sohn Hunter Biden mit diversen Zensur-Maßnahmen verhindert hatten.

Dabei geht es zentral um einen mobilen Computer von Biden Junior, um den sich seither Legenden ranken. Es soll dort brisantes Material gefunden worden sein, dass auch Biden Senior belastet.

Biden mit Amtsenthebungsverfahren bedroht

Die neue republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus will das Thema ab Januar nächsten Jahres in einem Untersuchungsausschuss hochziehen. Es wird behauptet, Hunter Biden und sein Vater Joe seien korrupt und hätten sich bei Geschäften mit der Ukraine und China illegal bereichert.

Die Republikaner wollen Joe Biden deshalb ein Amtsenthebungsverfahren anhängen. Der Präsident hat die Vorwürfe konstant als falsch zurückgewiesen.

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Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.