Berlin. Der Bund zahlt ab sofort die Dezember-Soforthilfe an die Energieversorger aus. Wie kommt die Zahlung auf dem Konto der Verbraucher an?

Um die hohen Energiekosten zumindest etwas abzufedern, bekommen Gas- und Fernwärme-Kunden im Dezember eine Einmalzahlung – wenn sie direkt einen Vertrag mit einer Versorger-Firma haben, was bei der Hälfte der Gas-Kunden der Fall ist.

Für die Kunden gibt es zwei Wege, wie ihnen das Geld zugutekommt: Entweder bekommen sie eine Gutschrift oder sie müssen sie im Dezember nichts bezahlen. Mieter, die ihre Heizkosten mit dem Vermieter verrechnen, sehen auf der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung eine entsprechenden Posten. Auf jeden Fall müssen Privathaushalte und kleinere Unternehmen keinen eigenen Antrag stellen.

Die Versorger regeln die Entlastung direkt mit dem Staat. Drei Viertel der Energieversorger haben seit Mitte November einen Antrag auf die Dezember-Soforthilfe gestellt. 1500 Gas- und Wärmeversorger sind dazu berechtigt. Jetzt beginnt die Auszahlung an sie. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten zur Dezember-Soforthilfe.

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?

Berechtigt sind ungefähr 26 Millionen Privathaushalte und kleine oder mittelständische Unternehmen, die maximal 1,5 Millionen kWh pro Jahr verbrauchen. Auch BIldungs-, Forschungs und Sozialeinrichtungen sollen profitieren.

Was muss ich als Verbraucher tun?

Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden. Wer seinem Gasversorger eine Einzugsermächtigung gegeben hat, bemerkt das Funktionieren der Soforthilfe entweder daran, dass ihm im Dezember nichts abgezogen wird oder dass der Betrag recht bald zurücküberwiesen wird. Wer den Abschlag Monat für Monat selbst überweist, kann das im Dezember lassen – oder doch überweisen und sich auf einen geringeren Betrag bei der Jahresabrechnung freuen. Das gilt auch für Daueraufträge.

Was gilt für Mieter?

Mieter spüren die Entlastung erst bei der nächsten Abrechnung der Betriebskosten. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, deren Vorauszahlung der Nebenkosten in den letzten neun Monaten erhöht wurde und für die, die in den letzten neun Monaten einen Mietvertrag unterschrieben haben, bei dem die erhöhten Nebenkosten bereits Bestandteil der Vereinbarung sind. Sie können einen Teil der Vorauszahlung im Dezember behalten oder der Anteil wird bei der Nebenkostenabrechnung für 2022 gutgeschrieben.

Wie setzt sich die Soforthilfe für Gaskunden genau zusammen?

Wie hoch die Soforthilfe ausfällt, ist mit der Dezemberhilfe nicht gesagt. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass der endgültige Betrag erst über die Jahresabrechnung ermittelt wird. Dazu wird der im Dezember gültige Arbeitspreis herangezogen und multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 angenommen hatte. Außerdem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.

Was müssen Wärmekunden wissen?

Für Fernwärme-Kunden wird es keine genauere Abrechnung geben. Sie bekommen eine pauschale Zahlung.

Und was hat das alles mit der angekündigten Gas- und Wärmepreisbremse zu tun?

Die Dezember-Soforthilfe ist nur eine Überbrückung, bis im März die Gaspreisbremse gilt – rückwirkend auch für Januar und Februar. Für einen Großteil des "früheren" Gasverbrauchs wird es eine preisliche Obergrenze geben. Eine solche Deckelung ist auch für den Strompreis geplant. (cl)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.