Berlin. Die digitale Gesundheitskarte erhält seit Herbst 2020 neue Funktionen. Viele davon sind noch unbekannt, können aber lebenswichtig sein.

Seit 2015 gilt in Deutschland nur noch die elektronische Gesundheitskarte, wenn Krankenversicherte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Doch erst seit Herbst 2020 erhält die Gesundheitskarte nach und nach Funktionen, die das Leben der Patienten und Patientinnen nicht nur leichter machen, sondern im Notfall sogar retten können.

Bisher enthielt die Karte vor allem administrative Daten der Versicherten. Dazu gehören etwa allgemeine Angaben wie der Name, das Geburtsdatum, die Adresse oder ein Foto der versicherten Person. Auch Informationen über die Krankenkasse und die Versichertennummer enthält die Karte.

Was allerdings nur wenige wissen: Seit Herbst 2020 können die Versicherten noch weitere Informationen auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen – und diese können im Ernstfall lebenswichtig sein.

Gesundheitskarte enthält nun Notfallinformationen

Wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt, können Patienten und Patientinnen demnach über eine freiwillige Funktion weitere persönliche Daten auf der Gesundheitskarte speichern – etwa Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten, Allergien und chronische Erkrankungen. Auch Schwangerschaften, vorhandene Implantate oder dauerhaft eingenommene Medikamente können dort eingetragen werden.

Hinterlegt werden diese dann unter den "Notfalldaten" der Karte, sodass Ärzte und Ärztinnen sie auf der elektronischen Gesundheitskarte jederzeit auslesen lassen können. Im Gegensatz zu anderen Funktionen der Karte sind die Notfalldaten nicht durch einen PIN geschützt, den nur die Versicherten selbst kennen.

Dadurch sollen Mediziner und Medizinerinnen auch dann noch auf die Informationen zugreifen können, wenn sich die versicherte Person in einer Notlage befindet und den Code womöglich nicht mehr selber eingeben kann. Die Ärztin oder der Arzt können dann mittels ihrem elektronischen Heilberufsausweis auf die Daten zugreifen.

Die elektronische Gesundheitskarte giklt seit 2015
Die elektronische Gesundheitskarte giklt seit 2015 © Alexander Heinl/dpa-tmn

Gesundheitskarte: So hinterlegen Sie die Notfallinformationen

Bisher können die Versicherten diese Daten allerdings nicht selbst auf der Karte eintragen, sondern müssen sich in eine Arztpraxis begeben. Die Medizinerin oder der Mediziner fügen die Informationen dann nach einem Gespräch mit der versicherten Person in den elektronischen Reiter an.

Zusätzlich dazu können sie auch Kontaktpersonen und Angehörige dort abspeichern, die im Falle eines Notfalls kontaktiert werden sollen. Wenn kein Notfall vorliegt, darf übrigens niemand ohne schriftliche Zustimmung des oder der Versicherten auf die Notfallinformationen zugreifen.

Medikamente aus dem Netz // IMTEST

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    Auch Organspendeausweis und Patientenverfügung hinterlegbar

    Neben den Notfalldaten können Patientinnen und Patienten aber noch weitere wichtige Zusatzfunktionen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen: So können sie beispielsweise eintragen, ob sie eine schriftliche Erklärung zur Organ- oder Gewerbespende oder Patientenverfügung hinterlegt haben. Für letztere können sie auch Informationen zum Ablageort oder einer möglichen Vorsorgevollmacht hinterlegen.

    Für die Zukunft plant das Bundesgesundheitsministerium zudem noch weitere Veränderungen. Ab 1. Juli 2023 soll die Notfalldaten und alle anderen Versicherteninformationen "schrittweise beginnend" zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt werden.

    Dann sollen die Versicherten nicht mehr nur in Praxen Zugriff auf ihre Daten haben, wenn dort ihre elektronische Gesundheitskarte eingelesen wird, sondern auch auf ihrem eigenen Rechner oder Mobilgerät – beispielsweise über die jeweilige Krankenkassen-App für die elektronischen Patientenakte.

    Ab dann sollen die Patienten und Patientinnen ihre Daten auch für Behandlungen im europäischen Ausland verfügbar machen können, wenn sie das möchten. (reba)

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.