Berlin. Das Modell für eine Gaspreisbremse steht – allerdings soll sie erst im Frühjahr greifen. Eine erste Entlastung kommt aber im Dezember.

  • Die Gaspreiskommission hat ein Modell für eine Gaspreisbremse entwickelt
  • Am Montagvormittag wurden die Vorschläge der Fachleute aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft der Öffentlichkeit vorgestellt
  • Die Kommission schlägt vor, zunächst die Gasrechnung im Dezember zu erstatten

35 Stunden haben die Ökonomen, Gewerkschafts- und Unternehmensvertreter sowie Experten der Sozialverbände, von Versorgern und Vermieter- und Mieterverbänden in zwei Marathonsitzungen miteinander gerungen. In den frühen Morgenstunden des Montags war es dann soweit: Das Modell für eine Gaspreisbremse steht. Wirklich los geht es mit ihr aber erst im Frühjahr – vorher soll eine Einmalzahlung die Gaskundinnen- und Gaskunden entlasten. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was schlägt die Gaspreiskommission vor?

Verbraucher und kleine Unternehmen sollen anders als große Industriefirmen entlastet werden. Zunächst sollen Verbraucher und kleine Betriebe im Dezember ihre Gasrechnung vom Bund erstattet bekommen. Genutzt werden soll dabei die Abschlagszahlung aus dem September als Referenzwert. Ab März 2023 soll dann die eigentliche Gaspreisbremse in Kraft treten. Der Gaspreis soll dabei auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 notierte er lange bei um die fünf Cent pro Kilowattstunde Gas. In der Spitze verlangten manche Versorger zuletzt bei Neuverträgen über 40 Cent pro Kilowattstunde. Gedeckelt werden allerdings lediglich 80 Prozent des Verbrauchs im Vergleich zum September 2022 – so soll eine Sparwirkung erhalten bleiben.

Wie viel Geld sparen Verbraucherinnen und Verbraucher?

Nach Berechnungen des Vergleichportals Verivox könnte die Gaspreisbremse die Gaskosten für Haushalte um rund 41 Prozent senken. Konkret hätte eine Familie mit einem Kind und einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden pro Jahr durch die Gaspreisbremse eine Ersparnis von 1230 Euro. Eine in einem Reihenhaus lebende Familie mit zwei Kindern käme auf eine Ersparnis von 1366 Euro. Ein Singlehaushalt würde 342 Euro weniger als ohne die Maßnahme zahlen.

Wie kommt die Kommission auf den Wert von 12 Cent pro Kilowattstunde?

„Das entspricht ungefähr dem Preisniveau, das man in Zukunft erwarten wird“, sagte die Vorsitzende der Kommission, die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin. Man werde nicht mehr auf ein Preisniveau kommen, wie es vor dem russischen Angriff auf die Ukraine gewesen ist. Durch die Begrenzung auf 80 Prozent des Verbrauchs blieben die Sparanreize erhalten.

Gilt der Deckel auch für Fernwärmekunden?

Ja, auch Fernwärmekunden sollen entlastet werden. Der Gaspreis würde nach Vorschlag der Kommission auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden – ebenfalls für 80 Prozent des Verbrauchs. Lesen Sie auch: Kommt die Ölpreisbremse? Diese Forderungen gibt es

Was müssen Gaskunden tun, um die Einmalzahlung in Anspruch zu nehmen?

„Der Gaskunde selbst muss nichts tun. Aber bei den Versorgern und den Hausverwaltungen fällt ein substanzieller Mehraufwand an“, erklärte Grimm. Die Versorger sollen demnach dem Staat im Voraus eine Abrechnung über die zu erstattenden Rabatte ausstellen. Bei Mietshäusern oder Wohnungseigentümergesellschaften müssen die Vermieter oder Verwalter die Gutschrift umlegen.

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Muss die Einmalzahlung versteuert werden?

Das hängt von der Ausgestaltung des Modells seitens der Bundesregierung ab. Die Kommission empfiehlt, den Rabatt bei der Einkommenssteuererklärung als geldwerten Vorteil angeben zu müssen. Allerdings sollten hohe Freibeträge eingeräumt werden. Alleine durch die Zahlung solle bei den Haushalten, die bisher keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung hätten, nach wie vor keine Pflicht entstehen.

Wie wird die Zeit zwischen Dezember und März überbrückt?

Die erste Entlastung kommt im Dezember – die Gaspreisbremse aber erst im März, wenn die Heizsaison sich womöglich schon dem Ende neigen könnte. Gerade für arme Haushalte kann das zu einem Problem werden, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Ärmere Haushalte wissen dann immer noch nicht, wie sie die steigenden Kosten bezahlen sollen“, sagte Schneider unserer Redaktion. Viele stünden mit dem Rücken zur Wand. Die Expertenkommission empfiehlt daher flankierende Maßnahmen. So müsse ein Hilfsfonds eingerichtet werden. Zudem brauch es Soforthilfen, bis die angekündigte Wohngeldreform auch tatsächlich bei den Bürgern ankomme.

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Ist die Verteilung gerecht?

„Wenn wir schnell sein wollen, müssen wir jetzt die Gießkanne anwenden“, sagte Michael Vassiliadis, Chef der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und ebenfalls Kommissionsvorsitzender. Zielgerichtet sind die Hilfen nicht. Der 80-Prozent-Rabatt entlaste Haushalte mit hohen Gasverbrauch stärker, kritisierte Ökonom Sebastian Dullien, Direktor des arbeitnehmernahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). „Im Durchschnitt dürften Haushalte aus den oberen Einkommensdezilen hier etwa anderthalb mal so große Rabatte bekommen wie Haushalte in den unteren Einkommensdezilen. Bei den Spitzenverbrauchern dürfte dieses Verhältnis noch einmal ein Mehrfaches höher ausfallen“, sagte Dullien unserer Redaktion.

Wie sollen große Unternehmen entlastet werden?

Für große Industrieunternehmen soll der Gaspreisdeckel schon ab Jahresbeginn 2023 greifen. Rund 25.000 Unternehmen sollen für 70 Prozent des Verbrauchswertes des Jahres 2021 nur sieben Cent pro Kilowattstunde als Beschaffungspreis zahlen. Die Förderung soll an den Standorterhalt gebunden werden. Bisher habe die Industrie zwischen 20 und 25 Prozent Gas eingespart, sagte Industriepräsident Siegfried Russwurm. Allerdings sei ein Teil der Energieeinsparungen auch dadurch zustande gekommen, dass weniger produziert werde. Dies gefährde auf Dauer das Wirtschaftsmodell und den Wohlstand.

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Was kosten die Maßnahmen?

Die Kosten für das Übernehmen der Dezember-Abrechnung durch den Bund beziffert die Gaspreis-Kommission auf rund fünf Milliarden Euro. Insgesamt sollen Verbraucher sowie kleine Betriebe durch die Gaspreisbremse und die Einmalzahlung bis 2024 mit rund 61 Milliarden Euro entlastet werden. Die Industrie würde mit rund 25 Milliarden Euro gefördert werden. Damit bleiben die Vorschläge deutlich unterhalb der Spielräume: Die Ampel-Koalition hatte ein Sondervermögen von bis zu 200 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2024 geschaffen.

Sind die Maßnahmen damit beschlossen?

Nein. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission sollte Vorschläge erarbeiten. Den Endbericht wird sie erst Ende Oktober vorstellen. Allerdings haben die Ampel-Partner bereits klar gemacht, sich eng an den Empfehlungen der Kommission bei weiteren Entlastungen orientieren zu wollen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.