Berlin. Für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung ändern sich für Immobilienbesitzer jetzt die Fristen. Das sind die wichtigsten Fakten.

In vielen Familien haben sich in den vergangenen Wochen kleine Arbeitsgemeinschaften gebildet. Es wurden Aktenordner durchwühlt, Bodenrichtwerte ermittelt und nach Lösungen gesucht, wie man ohne eigenen Internetanschluss vorgehen sollte: Die verpflichtende Abgabe der Grundsteuererklärung beschäftigt derzeit Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer – und lässt diese mitunter ratlos zurück.

Denn die Neuberechnung ist alles andere als intuitiv. Das fängt schon beim Wohnort an. Elf Bundesländer haben sich für ein einheitliches Bundesmodell bei der Neuberechnung entschieden, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen scheren aber aus.

Richtig skurril wird es, wenn es beim Bundesmodell um die Angabe der Wohnfläche geht. Eine an die Küche angrenzte Speisekammer zählt beispielsweise ebenso zur Wohnfläche wie ein Balkon, ein unbeheizter Wintergarten wird dagegen nur zur Hälfte angerechnet und der Hobbyraum im Keller zählt gar nicht zur Wohnfläche – wenn er denn bestimmte Kriterien erfüllt oder besser gesagt nicht erfüllt. Wer zu viel Wohnfläche angibt, zahlt unnötig viel Steuern. Wer zu wenig angibt, riskiert sich der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Grundsteuer: Eigentümer sollen mehr Zeit erhalten

Kein Wunder also, dass sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer überfordert fühlen – zumal die Abgabe eigentlich bis zum 31. Oktober geschehen muss. Wer sich nicht daran hält, riskiert zusätzliche Gebühren. Doch immerhin wird diese Frist nach hinten verschoben: Nun haben alle Grundsteuer-Geplagten Zeit bis Ende Januar 2023, sich mit der Erklärung auseinanderzusetzen.