Berlin. Arbeitnehmer, Rentner und Studierende werden angesichts steigender Energiepreise unterstützt. So erhalten sie die Energiepauschale.

  • Millionen Deutsche sollen von der Energiepauschale profitieren
  • Insgesamt 300 Euro sollen unter anderem Arbeitnehmer, Rentner und Studenten erhalten
  • Doch wie findet die Auszahlung statt und wer bekommt das Geld?

Die Energiepreise sind exorbitant gestiegen, alles wird teurer. Um die Folgen von Inflation und Preisspirale im Energiesektor abzumildern, hat die Bundesregierung die Energiepreispauschale (EPP) eingeführt.

Die Energiepauschale aus dem zweiten Entlastungspaket soll Arbeitnehmer entlasten, denen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit Fahrkosten entstehen und die daher besonders stark belastet sind, also Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten oder auch Minijobber. Zudem werden künftig im Rahmen des dritten Entlastungspakets auch Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner mit einer Energiepauschale bedacht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten stemmen zu können.

Die Unterstützung der jeweiligen Bevölkerungsgruppen fällt unterschiedlich hoch aus und wird auch unterschiedlich ausgezahlt. Hier finden Sie wichtige Informationen, wer die Energiepauschale wann in welcher Höhe erhält.

Auszahlung der Energiepauschale an Arbeitnehmer und MInijobber

  • Arbeitnehmer erhalten die Energiepauschale in der Regel im September 2022 ausgezahlt, und zwar vom Arbeitgeber. Auch wer Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bezieht, erhält die Energiepauschale vom Arbeitgeber.
  • Die Höhe beträgt 300 Euro. Ist die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht fristgerecht im September 2022 möglich, kann sie auch später erfolgen, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022.
  • Minijobber müssen ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt, um von ihm die Energiepauschale zu erhalten. In einigen Fällen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber ausschließlich Minijobber beschäftigt, wird die Energiepauschale nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Dann erhalten die Arbeitnehmer die Energiepauschale nach Abgabe ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022.
  • Wichtig: Der 1. September ist kein Stichtag. Auch wer irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat, erhält die Energiepauschale. Die Dauer spielt hierbei keine Rolle. Weiterführende Hinweise gibt es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

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300 Euro – so hoch ist die Energiepauschale, die der Staat im September vielen Bürgern bezahlt.
300 Euro – so hoch ist die Energiepauschale, die der Staat im September vielen Bürgern bezahlt. © dpa-tmn | Boris Roessler

Auszahlung der Energiepauschale an Rentnerinnen und Rentner

  • Im dritten Entlastungspaket werden auch Rentnerinnen und Rentner mit einer Einmalzahlung bedacht. Bei dieser Bevölkerungsgruppe soll die Deutsche Rentenversicherung die Energiepauschale auszahlen.
  • Empfänger der Rente sowie Pensionäre sollen ebenfalls 300 Euro erhalten.
  • Stichtag für die Auszahlung ist hier der 1. Dezember 2022. Um die Einmalzahlung zu erhalten, müssen die Anspruchsberechtigten keinen speziellen Antrag einreichen. Die 300 Euro landen automatisch auf dem Konto.

Auszahlung der Energiepauschale an Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler

  • Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler sollen ebenfalls aufgrund der gestiegenen Energiepreise unterstützt werden. Sie sollen im Rahmen des dritten Entlastungspakets aber nur 200 Euro erhalten.
  • Wann und wie die Einmalzahlung ausgeschüttet werden soll, ist noch unklar. Zur Klärung stehen der Bundesregierung noch Gespräche mit den Ländern bevor.
  • Manche Studierende können womöglich sogar zweimal kassieren. So steht Studenten in bezahlten Praktika und Werkstudenten sowie Minijobbern bereits die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro aus dem zweiten Entlastungspaket zu. Sie erhalten diese 300 Euro-Pauschale wie andere Arbeitnehmer vom Arbeitgeber.

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Energiepauschale: Geringe Einkommen profitieren mehr

Wichtig: Die Energiepauschale ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert. Das heißt: Die Einmalzahlungen müssen teilweise direkt wieder an den Fiskus abgeführt werden. Menschen mit kleiner Rente profitieren von der Energiepauschale mehr: "Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker", heißt es in dem Papier, dass der Koalitionsausschuss zum dritten Entlastungspaket veröffentlichte.

Dass man die Energiepauschale verpasst, muss man nicht befürchten. In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die Energiepauschale besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre Energiepauschale noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Im Steuerbescheid wird dann neben der Einkommensteuer auch die Energiepauschale festgesetzt.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.