Berlin. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails und SMS zur Energiepauschale. Wer betroffen ist, sollte dies beachten.

Für einfachste Alltags-Produkte wie Lebensmittel, Kraftstoffe oder Energie müssen die Verbraucher in Deutschland immer tiefer in die Tasche greifen. Das spiegelt sich auch in der Inflation wider. Im Juli 2022 hat die Inflationsrate in Deutschland 7,5 betragen, meldet das Statistische Bundesamt. Zwar hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins am 8. September deutlich erhöht, allerdings gehen Ökonomen davon aus, dass sich die Zinserhöhung nicht sofort bemerkbar machen wird. Mehr noch, Inflationsrate und Preise könnten sogar noch weiter ansteigen.

Energiepauschale von dreisten Betrügern genutzt: Phishing-Mails und SMS entdeckt

Um die Verbraucher in der Energie- und Preiskrise zu entlasten, hat die Ampel-Koalition in Berlin mehrere Maßnahmen beschlossen – unter anderem eine 300 Euro Energiepreispauschale, kurz EPP. Ab September sollen zunächst alle Arbeitnehmer in Deutschland einmalig die 300 Euro auf ihr Konto bekommen. Zum 1. Dezember wird die Energiepauschale auch an Rentner gezahlt – Studierende bekommen einmalig 200 Euro. Dass plötzlich Millionen Verbraucher einen Anspruch auf die EPP haben, nutzen derzeit dreiste Betrüger gnadenlos aus.

Berichten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) zufolge sind im Moment sowohl Phishing-E-Mails als auch SMS im Umlauf, die auf dieselbe, perfide Masche abzielen: Die Betrüger wollen an die persönlichen Bankdaten ihrer Opfer kommen. In allen Nachrichten findet sich ein Link, der die Opfer auf eine Internetseite weiterleitet. Hier werden sie aufgefordert werden, ihre Daten einzutippen. Besonders dreist ist die Mail, die vermeintlich von der Sparkasse kommt und mit Logo und Layout nicht von Original-Dokumenten der Bank zu unterscheiden ist.

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Dreister Betrug bei der Energiepauschale: Verbraucherzentrale gibt wichtige Tipps

Jedoch muss sich niemand in Deutschland für die Energiepauschale verifizieren. Die 300 Euro werden automatisch über das Gehalt oder die Rente ausbezahlt. Nur Selbstständige und Bezieher von Krankengeld müssen selbst aktiv werden und die EPP über ihre Einkommenssteuer 2022 geltend machen. Doch auch hier ist keine Verifizierung der Bankdaten nötig – sämtliche Aufforderungen dazu sind somit Blödsinn. Wer als Verbraucher eine solche E-Mail oder SMS bekommt, sollte richtig auf die Betrugsmasche reagieren, einige Tipps:

  • Niemals auf einen Link in einer solchen Mail oder SMS klicken.
  • Nicht auf die E-Mail oder die SMS antworten.
  • Verdächtige E-Mails als "Spam" kennzeichnen oder löschen.
  • SMS ignorieren, Absendernummer blockieren und Nachricht löschen.

Wer sich grundsätzlich vor Phishing schützen möchte, kann in seinem E-Mail-Programm einen "Spam-Filter" aktivieren, der verdächtige Mails erkennt und gleich in einen "Spam-Ordner" verschiebt. Jedoch können auch solche Filter nie zu 100 Prozent alle betrügerischen Mails identifizieren. Umso wichtiger ist es, perfide Maschen wie mit der Energiepauschale zu erkennen und richtig zu reagieren. Auch wichtig zu wissen: Ministerien, Behörden oder auch Banken fordern niemals in Mails oder in SMS dazu auf, persönliche Daten preiszugeben.

Betrüger versenden aktuell SMS unter dem Vorwand der Energiepauschale. Betroffene sollten den Absender sofort blockieren und die Nachricht löschen.
Betrüger versenden aktuell SMS unter dem Vorwand der Energiepauschale. Betroffene sollten den Absender sofort blockieren und die Nachricht löschen. © Screenshot/Verbraucherzentrale NRW

Phishing bei der Energiepauschale: Es ist keine Verifizierung für die EPP notwendig

Und bei der Energiepauschale ist die Identifizierung solcher Betrüger-Nachrichten sogar noch einfacher, da der Verbraucher in der Regel nicht reagieren muss, um an die 300 Euro Einmalzahlung zu kommen. Was es jedoch zu beachten gibt, ist, dass die wenigsten Berechtigten die vollen 300 Euro ausbezahlt bekommen. Hier ist aber kein Betrüger am Werk, die EPP ist steuerpflichtig. Wie viel von der Energiepauschale am Ende netto auf das Konto kommt, kann man als Verbraucher einfach in wenigen Schritten ausrechnen, Online-Tools helfen dabei.

Wer als Rentner die Einmalzahlung bekommt, muss unter Umständen ebenfalls einen Teil seiner EPP wieder abgeben. Welche Rentner auf die Energiepauschale eine Steuer zahlen müssen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es spielt etwa eine Rolle, ob man neben seiner Rente noch andere Einkünfte hat und damit die EPP womöglich über einen Arbeitgeber beziehen kann. Bei der Energiepauschale gibt es somit einiges zu beachten. Wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und Betrügern keine Chance zu bieten, die Gelegenheit auszunutzen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.