Berlin. Zur Entlastung von Arbeitnehmern wird im Herbst die Energeipauschale ausgezahlt. Doch was gilt für Minijobber und Geringverdiener?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten im September oder Oktober die sogenannte Energiepauschale
  • Die 300 Euro gibt es auch für Minijobber und Geringverdiener – doch einige Fragen bleiben offen
  • Muss man das Geld beantragen? Ist die Zahlung steuerfrei? Und wie funktioniert die Auszahlung?

Mit dem September- oder Oktober-Gehalt bekommen die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland die sogenannte Energiepauschale von 300 Euro, die über den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Der steuerpflichtige Betrag soll die durch den Ukraine-Krieg rasant gestiegenen Energiekosten abmildern.

Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können. Kritik gab es an den Hilfszahlungen der Bundesregierung, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner nicht davon profitieren.

Wie steht es aber um Minijobber und Minijobberinnen sowie Geringverdienende, werden sie gleichermaßen von der staatlichen Zuwendung ausgeschlossen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Müssen Minijobber Energiepauschale beantragen? Wie wird das Geld ausgezahlt?

Wie das Geld ausgezahlt wird, kommt auf die Art des Minijobs an. Bei 450-Euro-Minijobbern, die am 1. September eine zusätzliche Hauptbeschäftigung ausüben, wird die Pauschale vom entsprechenden Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin gezahlt. In einigen Fällen allerdings kommt das Geld nicht vom Arbeitgeber:

  • wenn der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Lohnsteuer an das Finanzamt abführt
  • wenn der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt ist
  • wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt

In diesen Fällen gibt es die 300 Euro im Rahmen der Steuererklärung zurück. Die Minijobber können die Energiepauschale also bei der eigenen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen. Weil es sich bei der Pauschale nicht um einen Verdienst im Sinne der Sozialversicherung handelt, fallen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Lesen Sie auch: 300 Euro Energiepauschale: Millionen Deutsche haben nun ein Problem

Energiepauschale für Minijobber und Geringverdiener: Sind die 300 Euro steuerfrei?

Menschen mit geringem Einkommen profitieren von der Energiepauschale am meisten, weil sie insgesamt weniger versteuern müssen. Wer mit seinem zu versteuerndem Einkommen unterhalb des Freibetrags von 10.000 Euro liegt, bekommt die kompletten 300 Euro ausgezahlt. Grundsätzlich muss die Sonderzahlung aber wie reguläres Einkommen versteuert werden. (fmg)

Der Artikel "Energiepauschale im Minijob: So funktioniert die Auszahlung" erschien zuerst auf morgenpost.de.