Berlin. . Mit dem Mindestlohn steigt die Minijob-Grenze. Die Regierung will Anreize dafür schaffen, dass Minijobber mehr arbeiten: für die Rente.

Für 6,3 Millionen Minijobber in Deutschland lohnt es sich bald mehr, länger zu arbeiten. Auch zugunsten ihrer Altersvorsorge.

Weithin unbekannt ist, dass sie Ansprüche auf Rente erwerben, die nicht durch Beiträge gedeckt sind. Das hat was mit der Teilzeit-Falle zu tun, anders gesagt: ihrer Vermeidung – ein Ziel der Ampel-Koalition.

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Seit dem 1. Juli liegt der Mindestlohn bei 10,45 Euro in der Stunde. Im Oktober steigt er auf zwölf Euro. Das wirkt sich auch auf die Minijob-Grenze aus: jetzt liegt sie bei 450, künftig bei 520 Euro. Sie orientiert sich nach der folgenden Formel: Zehn Stunden in der Woche zu Mindestlohn.

520-Euro-Minijob: Anreiz, mehr Stunden zu arbeiten

Bei Minijobs gilt: Brutto gleich netto. Der Anreiz, länger zu arbeiten, ist eher gering. Weil: Ab dem 451sten Euro fallen Sozialbeiträge an. Ein Rechenbeispiel: Wer einen 450-Euro-Job hat, geht mit 450 Euro nach Hause. Arbeitet er länger und verdient 510 Euro, geht die- oder derjenige mit 449,67 Euro nach Hause.

Der Mehrverdienst ist für die Sozialbeiträge draufgegangen. Im Ergebnis ist es die Verführung groß, unter der Minijob-Grenze zu verharren. Eine Falle. Eine Teilzeit-Falle.

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Die will der Gesetzgeber abschaffen, zumindest aber die Effekte dämpfen. Die Neuregelung der Minijobs bei 520 Euro sieht nämlich einen Übergangsbereich vor, eine Art Beitragsrabatt. Denn die Beitragslast steigt nicht in selben Maße wie die Rentenanwartschaften.

Wer länger arbeitet, muss bei unverminderten Ansprüchen zunächst nur minimal Abgaben zahlen. Wer 580 Euro verdient, muss nur knapp 18 Euro an Sozialabgaben leisten. Mit steigendem Verdienst erhöht sich der Anteil der Beschäftigten an der Sozialversicherung, bis er bei einem Monatsverdienst von 1600 Euro die reguläre Höhe erreicht. Ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt zwischen den 520-Minijobs und und 1600 Euro nennt man Midijob.

Hinzuverdienstgrenze

Die Jobs sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Arbeitgeber zahlen Beiträge: Umso mehr, je länger ihre Beschäftigten jobben. Für die Arbeitgeber steigen zwar die Kosten, aber das werden sie vermutlich in Kauf nehmen; sie suchen händeringend Leute.

520-Euro-Minijobs: Bessere Rente ohne höhere Beitragslast

Nun zu den Minijobbern: Sie können sich von der Sozialversicherungspflicht befreien (Opt-Out-Regelung), wovon 80 Prozent der Betroffenen auch Gebrauch machen. Und durch die künftige Regelung, um die „Teilzeitfalle“ abzuschaffen, haben sie trotz verminderter Beitragszahlungen volle Rentenanwartschaften.

Wie geht so eine Rechnung auf? Letztlich wird die Teilzeitfalle auf Kosten der Rentenversicherung entschärft. Ihr gehen Einnahmen verloren – bei steigenden Rentenanwartschaften.

Für die Betroffenen ist das tendenziell gut: das Risiko von Altersarmut wird verringert. Die Rentenversicherung geht davon aus, dass künftig Minijobber tendenziell länger als bisher arbeiten werden.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.