Washington. Die Justiz ermittelt in drei Punkten gegen Trump. Der wittert eine “Hexenjagd“ – doch es wird auffallend still um den Ex-Präsidenten.

Unter einem so immensen Druck hat Donald John Trump noch nie gestanden, weder als Immobilienunternehmer noch als Präsident: Das US-Justizministerium ermittelt wegen drei verschiedener Straftatbestände gegen Trump, der erstmals harte, rechtliche Folgen zu befürchten hat. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, ein mehr als 100 Jahre altes Gesetz ("Espionage Act") verletzt zu haben, das darauf abzielt, die "Nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten" zu schützen.

Das ging – wie auch vieles andere – aus dem Durchsuchungsbefehl hervor, mit dem das Bundeskriminalamt FBI vor Gericht die Razzia seines Wohnsitzes Mar-a-Lago in Florida begründet hatte.

Trump steht mit dem Rücken zur Wand

Das Medienspektakel um die Durchsuchung, die am Montag stattgefunden hatte, setzte sich auch Ende der Woche fort. Damit die Öffentlichkeit wisse, dass es sich um nichts als eine "politische motivierte Hexenjagd" handelte, solle der Inhalt des einschlägigen Gerichtsbeschlusses sofort freigegeben werden, fordert Trump auf seiner Medienplattform "Truth Social".

Wäre ihm wirklich daran gelegen, dann hätte des dem Ex-Präsidenten und seinem Anwaltsteam frei gestanden, dies jeder Zeit zu tun. Schon am Montag, als er die Durchsuchungsaktion unnötig dramatisierte und und gegen eine "grundlose Razzia" wetterte.

Nachdem Justizminister Merrick Garland geschickt konterte, indem er die Freigabe des Durchsuchungsbefehls beantragte, stand Trump plötzlich mit dem Rücken zur Wand. Bis 21 Uhr Ortszeit am Freitag hätte er gegen die Freigabe Einspruch erheben können, verzichtete aber, da dies der Glaubwürdigkeit seiner eigenen Ausführungen geschadet hätte. Die Folge: Der Richter in Florida billigte Garlands Antrag, und kurz nach 22 Uhr wurde zumindest in groben Zügen bekannt, wonach das FBI eigentlich gefahndet hatte.

Trumps Florida-Anwesen, Mar-a-Lago. Der Ex-Präsident hatte wohl
Trumps Florida-Anwesen, Mar-a-Lago. Der Ex-Präsident hatte wohl "streng geheime" Andenken an seine Amtszeit hier versteckt. © Steve Helber/AP/dpa

FBI fand "streng geheime" Dokumente

Wie aus detaillierten "Quittungen" hervorgeht, die nach einer Durchsuchung durch das FBI dem Besitzer überlassen werden, entfernten die Agenten 27 Kisten mit Dokumenten. 11 Davon enthielten Dokumente, die mit der Markierung "Top Secret", also streng geheim, versehen waren. Mehrere waren sogar als SCI gekennzeichnet, eine Abkürzung für "Sensitive Compartmented Information".

Diese dürfen deswegen nur von einer kleinen Gruppe von Menschen mit der höchsten Sicherheitsstufe gesehen werden, weil deren Bekanntwerden "der nationalen Sicherheit gravierenden Schaden zufügen könnte", sagten leitende Geheimdienstler. Offenbar handelte es sich dabei um Unterlagen, die sich auf das Atomwaffenprogramm der USA beziehen. Geöffnet und gesehen werden dürfen solche Dokumente nur an einem sicheren, speziell dafür vorgesehenen Ort, einem sogenannten "SCIF".

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    Zwar beschlagnahmte das FBI auch weniger relevante Unterlagen. Darunter handschriftliche Notizen, Fotos und eine Schachtel, auf der die Worte standen "Information über den französischen Präsidenten". Auch ein Begnadigungsschreiben für den engen Trump-Verbündeten Roger Stone. Folgenschwer könnten für den früheren Präsidenten aber vor allem die Mitnahme der "Top Secret" Papiere sein.

    Ermittelt wird gegen ihn nämlich nicht nur wegen der Verletzung des anti-Spionage Gesetzes "Espionage Act". Auch ist Garland der Auffassung, dass Trump illegal die Justiz behindert hat. Darüber hinaus könnte er ihn ebenso wie eventuelle Wegbereiter oder Gehilfen wegen des "rechtswidrigen Entfernens staatlicher Dokumente" anklagen.

    Auffallend und aus der Sicht des Ex-Präsidenten alles andere als ermutigend: Republikanische Parlamentarier, die Tage lang ihrem de facto Parteichef den Rücken gestärkt und über die "Hexenjagd" geschimpft hatten, hüllten sich nach Bekanntwerden der Einzelheiten plötzlich in Schweigen.

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.