Berlin. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erhöht den Druck zum Energiesparen. Was die nun geplanten Maßnahmen für Verbraucher bedeuten.

  • Deutschland soll im Winter Energie sparen
  • Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Energiespar-Verordnungen durchgewunken
  • Lesen Sie hier, wie die den Gasverbrauch senken sollen

Während die Deutschen derzeit in der Hitzewelle schwitzen, stimmt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck darauf ein, dass es im Herbst und Winter kühler als üblich werden könnte – zumindest in öffentlichen Gebäuden.

Weil nach wie vor lediglich ein Fünftel der möglichen Gasmenge durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 fließt, erhöht der Grünen-Politiker den Druck, um den Energieverbrauch zu senken.

20 Prozent weniger Gas als bisher soll in Deutschland verbraucht werden, um eine Notlage bei der Gasversorgung sicher abzuwenden. Habeck hat dafür zwei Verordnungen zum Energiesparen eingebracht. Am Mittwoch billigte das Bundeskabinett die beiden Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes.

Während die eine Verordnung bereits kurzfristig den Gasverbrauch senken soll und daher schon ab dem 1. September für ein halbes Jahr lang greifen soll, ist die zweite Verordnung auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgelegt. Ihr muss erst der Bundesrat zustimmen, daher soll sie erst ab dem 1. Oktober in Kraft treten. Eine Übersicht, wie Verbraucher und Wirtschaft jetzt Energie sparen sollen:

Gas: So soll in der eigenen Wohnung gespart werden

Die größten Einsparpotenziale sieht das Bundeswirtschaftsministerium im Bereich der Industrie sowie beim Wohnen – um bis zu 10 Prozent könne dort der Gasverbrauch gesenkt werden, heißt es aus Ministeriumskreisen. Eine Absenkung der Mindesttemperatur in Mietwohnungen ist aber vorerst vom Tisch. „Das können wir nicht machen, und das sollten wir auch nicht tun“, versicherte Habeck im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“.

Allerdings soll den Mieterinnen und Mietern mehr eigenverantwortlicher Spielraum eingeräumt werden. Vertraglich geregelte Mindesttemperaturen, die Mieterhaushalte erfüllen müssen, sollen für ein halbes Jahr ausgesetzt werden, die Mieter können also die Heizung herunterdrehen ohne dafür von ihrem Vermieter belangt zu werden. Im Wirtschaftsministerium setzt man in diesem Punkt auf Freiwilligkeit: Würde bundesweit die Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich zwei Prozent heruntergefahren werden, könne der deutsche Gasverbrauch um rund drei Prozent reduziert werden.

Gas sparen: Pools dürfen nicht mehr beheizt werden

Keine Freiwilligkeit sondern eine klare Verordnung gibt es für Besitzer von gas- und strombeheizten Pools. Sie dürfen diese – wie von Habeck bereits vor einigen Wochen angekündigt – ab September nicht mehr beheizen. Gasversorger sowie Vermieter sollen zudem ihre Kunden oder Mieter spätestens mit Beginn der Heizperiode über den voraussichtlichen Energieverbrauch und die Einsparpotenziale informieren müssen.

Im Oktober könnte bei einer Zustimmung des Bundesrats die Pflicht eines verbindlichen Heizungschecks für Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen in Kraft treten. Bis zur Heizperiode im Herbst des kommenden Jahres haben Eigentümer Zeit, diese Prüfung durchzuführen.

So soll auf das Problem reagiert werden, dass kurzfristig gar keine Handwerker zu finden sind, die die Prüfung durchführen können. In großen Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen kommt zudem ein verpflichtender hydraulischer Abgleich hinzu. Wird festgestellt, dass eine ungesteuerte Heizungspumpe ineffizient ist, muss sie ausgetauscht werden. Die Kosten dafür sollen die Vermieter beziehungsweise Eigentümer tragen.

In öffentlichen Gebäuden wird es kühler

In öffentlichen Gebäuden wird es ab September kühler. Die Raumtemperatur soll auf höchstens 19 Grad abgesenkt werden, bisher gilt eine Mindesttemperatur von 20 Grad. Gewerkschaften hatten eine Absenkung der Raumtemperatur am Arbeitsplatz zuletzt kritisch gesehen. In öffentlichen Gebäuden wird mitunter auch das Händewaschen kühler als üblich, denn Durchlauferhitzer für Waschbecken sollen nicht mehr genutzt werden dürfen.

Flure, Hallen, Foyers oder Technikräume sollen gar nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen von der Raumtemperaturregelung sind laut Bundeswirtschaftsministerium Kliniken, Pflegeeinrichtungen und sonstige soziale Einrichtungen. Denkmäler oder repräsentative Gebäude sollen nicht mehr beleuchtet werden, auch Werbeanlagen bleiben ab 22 Uhr dunkel.

Unternehmen sollen in Energieeffizienz investieren

Verbraucht ein Unternehmen mehr als 10 Gigawattstunden Energie im Jahr, muss es ab Oktober in seine Energieeffizienz investieren. Genauso wie Privathaushalte und Vermieter sollen auch die Unternehmen in die Pflicht genommen werden, ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.

Aber auch Maßnahmen wie ein Austausch der Beleuchtung mit LED-Lampen oder die Optimierung von technischen Systemen wie Druckluftsystemen sollen laut Bundeswirtschaftsministerium in Frage kommen.