Frankfurt/Berlin. Bei Flugausfällen und Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Passagiere nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigungen. Das ist den Airlines ein Dorn im Auge. Verbraucherschützer warnen davor, das Thema erneut aufzumachen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat davor gewarnt, die Fluggastrechte in der Europäischen Union zu verwässern. Hintergrund ist die Ankündigung Tschechiens, das Thema möglicherweise noch in diesem Jahr im Rat der Europäischen Union neu zu behandeln. Die gegenwärtige Patt-Situation sei für die Verbraucher vorteilhaft, sagte VZBV-Referent Gregor Kolbe der Deutschen Presse-Agentur.

Die EU-Kommission hatte bereits 2013 unter anderem vorgeschlagen, den seit 2004 bestehenden Anspruch auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU sowie bei kurzen internationalen Flügen unter 3500 Kilometern einzuschränken. Statt wie bislang nach drei Stunden sollen danach die Ansprüche der Passagiere erst nach fünf Stunden ausgelöst werden. Nach einem Votum des EU-Parlaments war der Vorstoß aber im Sande verlaufen, weil sich die Einzelstaaten nicht einigen konnten. Die Novelle der entsprechenden Fluggastverordnung ist aber Ziel der Airline-Verbände geblieben.

«Es würden bei einer Umsetzung viel seltener Entschädigungen gezahlt», sagte Kolbe. «Und es gäbe auch keinen Anreiz für die Airlines, einen besseren Service anzubieten.» Die EU-Kommission hatte hingegen argumentiert, dass sich Airlines ermuntert fühlen könnten, bereits im Vorfeld zahlreiche Flüge zu streichen, was nicht im Sinne der Passagiere wäre.

Verbraucherschützer gegen neue «Enthaftungsgründe»

Die Verbraucherschützer wandten sich auch gegen die Einführung eines neuen Tatbestands, der die Gesellschaften von einer Haftung befreien würde. Der in der Novelle enthaltene Begriff «unerwarteter Flugsicherungsmängel» sei extrem unscharf und für die Passagiere nicht überprüfbar, meinte Kolbe. Es sei daher sicher davon auszugehen, dass ein derartiger «Enthaftungsgrund» von den Fluggesellschaften «gezogen» und zu neuen Prozessen führen würde.

Grundsätzlich sei es natürlich auch denkbar, mit einer Novelle die Fluggastrechte besser zu schützen, etwa mit höheren Entschädigungen, weitergehenden Informationspflichten oder kürzeren Auslösefristen, sagte Kolbe. So habe sich die Bundesregierung vorgenommen, den Schutz zu verbessern. Daran werde man die Ampel-Koalition messen.