Berlin. Die Fitnessstudiokette McFit hat die Preise erhöht. Wie das Unternehmen die Zustimmung der Kunden einholt, sorgt allerdings für Unmut.

Wer bei der Fitnessstudiokette McFit trainieren will, muss seit dem 1. April tiefer in die Tasche greifen. Das Unternehmen hat den Mitgliedsbeitrag, der bisher bei 19,90 Euro pro Monat lag, auf 24,90 Euro erhöht. Das betrifft sowohl bestehende Verträge als auch neue Mitgliedschaften. Nur knapp eine Woche bevor die Preiserhöhung in Kraft trat, soll die Kette Kundinnen und Kunden darüber informiert haben – bereits das kam bei vielen Mitgliedern nicht gut an.

McFit: Kunden stimmen bei Betreten der Studios automatisch zu

Für noch mehr Empörung sorgte allerdings die Art und Weise, mit der das Fitnessstudio die Zustimmung seiner Mitglieder einholte. Das Unternehmen stellte an den Eingängen vieler Studios Schilder auf, die auf die neuen Preise hinweisen. "Für die geplante Beitragsanpassung benötigen wir deine Zustimmung," schreibt das Fitnessstudio dort. Und weiter: "Durch das Passieren des Drehkreuzes erklärst du diese Zustimmung."

Kundinnen und Kunden, die die Studios betreten, stimmen dabei also automatisch den höheren Kosten zu. Ein Widerspruch ist nur telefonisch oder über ein Online-Formular möglich. "Bist du damit nicht einverstanden, kannst du trotzdem trainieren, aber musst dich bitte vor dem nächsten Studiobesuch bei unserem Customer Service melden", heißt es im zweiten Teil des Textes.

Mitglieder empören sich über Fitnessstudiokette

In den sozialen Netzwerken machen viele Mitglieder ihrem Ärger Luft. Ein Nutzer postete auf Twitter ein Bild der Hinweisschilder mit den Worten: "McFit, was stimmt mit euch nicht? Das nenne ich Wegelagerei. Schämt euch." Andere fragen sich außerdem: "Kann das eigentlich noch legal sein?" Tatsächlich gebe es grundsätzlich keinen Formenzwang bei der Einholung von Zustimmungen, erklärte Rechtsanwalt Michael Fuhlrott dem "Spiegel".

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Allerdings: "Das Passieren des Drehkreuzes kann nur als ausreichende Zustimmung angesehen werden, wenn die Kunden auch wissen, dass sie damit eine rechtserhebliche Handlung vornehmen", so Fuhlrott weiter. Hier würden sich allerdings durchaus Probleme ergeben. Im Streitfall läge es bei der Fitnessstudiokette nachzuweisen, dass die Kundinnen und Kunden ausreichend informiert waren. (csr)