Berlin. Supermärkte und Discounter müssen sich im Mai einem neuen Gesetz anpassen. Kunden profitieren davon – und können viel Geld sparen.

  • Aldi, Lidl und Co. müssen eine neue Gesetzesvorgabe umsetzen
  • Ab Ende Mai gilt eine neue Preisangabenverordnung in Deutschland
  • Für Kunden hat das durchaus Vorteile, weil Preise so einfacher vergleichbar sind

Ab 28. Mai gilt in Deutschland die neue Preisangabenverordnung. Was zunächst nach einer Nichtigkeit klingt, bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher einen großen Vorteil: Sie können in Zukunft die Preise einzelner Produkte besser vergleichen und so beim Einkaufen im Supermarkt oder im Discounter sparen. Doch was genau besagt die neue Regelung?

Sparen im Supermarkt und Discounter: Das ändert sich beim Einkaufen

Viele Einzelhändler wie Aldi, Lidl, Kaufland oder Rewe passen sich bereits jetzt an die neue Preisangabenverordnung an. In den Geschäften mag das vielen Kunden zunächst gar nicht auffallen – denn die Veränderung ist nur auf den Preisschildern an den Regalen und einzelnen Produkten sichtbar: Auf diesen wurde bereits in der Vergangenheit neben dem Preis des Produkts auch der sogenannte Grundpreis angegeben.

Ein prall gefüllter Einkaufswagen. Durch gute Planung vor dem Supermarktbesuch und einen Preisvergleich kann man Geld sparen.
Ein prall gefüllter Einkaufswagen. Durch gute Planung vor dem Supermarktbesuch und einen Preisvergleich kann man Geld sparen. © Matthias Balk/dpa

Er soll Kundinnen und Kunden beim Einkaufen helfen, die Preise einzelner Produkte zu vergleichen. Konkret sagte er bisher aus, wie viel ein Produkt pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter oder pro Kilo beziehungsweise Liter kosten würde. Das Problem: Teilweise wurde bei ähnlichen Produkten, also zum Beispiel bei Butter von verschiedenen Marken, der Grundpreis mal pro 100 Gramm und mal pro Kilo angegeben. Die Kunden mussten die Preise dann umrechnen, wenn sie sie vergleichen wollten.

Vereinfachter Grundpreis: Das ändert sich bei Aldi, Lidl, Kaufland und Co.

Das ist ab 28. Mai nicht mehr möglich. Dann gilt der sogenannte vereinfachte Grundpreis, der nur noch pro Kilogramm oder Liter angegeben werden darf. Lästiges Rechnen im Supermarkt fällt dann weg und die Preise einzelner Produkte können einfacher verglichen werden. Ein Beispiel:

  • Im Supermarkt werden zwei unterschiedliche Packungen Nudeln angeboten: 350 Gramm Spaghetti für 1,89 Euro und 500 Gramm Fusilli für 2,59 Euro. Welches Produkt ist billiger?
  • Der vereinfachte Grundpreis zeigt es auf einen Blick.
  • Während die Spaghetti pro Kilo 5,40 Euro kosten, sind es bei den Fusilli nur 5,18 Euro.

Durch den Vergleich kann man beim Einkaufen viel Geld sparen – gerade angesichts der aktuell steigenden Preise kann sich das in der Summe durchaus lohnen. Doch wo genau findet man den Grundpreis? Angegeben wird es grundsätzlich für alle Lebensmittel und auch bei einigen Drogerie-Artikeln. Er ist sowohl auf dem Preisschild im Regal oder am Produkt als auch in Prospekten und im Internet ausgezeichnet. (nfz)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.