Berlin. Mit Anfang April wird die Maskenpflicht weitestgehend enden. Für Risikogruppen ist das ein Problem. So schützen sie sich trotzdem.

Spätestens ab 3. April wird in Deutschland die Maskenpflicht fallen; dann ist die Hotspot-Regelung aus dem geänderten Infektionsschutzgesetz abgelaufen. Supermärkte und andere Einzelhandelsgeschäfte dürfen dann wieder ohne Maske betreten werden.

Zwar haben einige Länder angekündigt, bestimmte Corona-Regeln auch über den 2. April hinaus aufrecht erhalten zu wollen – die Maske wird wohl dennoch weniger alltäglich werden. Auch, weil viele Einzelhandelsgruppen keine eigene Maskenpflicht via Hausrecht durchsetzen wollen. Damit wird Einkaufen für Risikogruppen zu einer noch größeren Gefahr als bislang. Was können sie tun, um sich trotzdem zu schützen?

Ende der Maskenpflicht: Impfen schützt vor Corona-Ansteckung

Nach wie vor gilt die Impfung als bester Schutz vor Infektion. Solange keine medizinischen Gründe bestehen, sich nicht impfen zu lassen, sind Angehörige von Risikogruppen mit einer Impfung, einer Booster-Impfung oder sogar einer vierten Impfung gut beraten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) riet etwa Menschen über 60 Jahren mit Diabetes zur Auffrischung der Auffrischung.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt derzeit allen Personen ab 70 Jahren eine vierte Impfung. Lauterbach drängte zuletzt auf eine Empfehlung ab 60 Jahren.

RKI-Chef Lothar Wieler warnte am Freitag in Berlin unterdessen, Ungeimpfte könnten wegen der immensen Infektionszahlen zurzeit "nicht mehr entgehen". Wer auf einen Immunschutz durch Infektion baut, sollte in diesem Zusammenhang wissen, dass auch eine Omikron-Infektion bei Ungeimpften einen schweren Verlauf auslösen kann.

Maskenpflicht endet: Trotzdem weiter tragen

Weiterhin gilt: Die von manchen ungeliebten Masken schützen vor Infektionen. Das haben Studien inzwischen mehrfach belegt, vor allem bei FFP2-Masken. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts aus Göttingen etwa konnte zeigen, dass die Ansteckungsgefahr in Innenräumen mit entsprechender Maske selbst nach 20 Minuten Aufenthaltszeit nur bei rund 0,1 Prozent liegt.

Voraussetzung dafür ist die korrekte Trageweise der Maske. Dazu schreibt das Robert Koch-Institut, die Maske müsse enganliegend und Mund und Nase umschließend getragen werden. Zudem sollte sie möglichst durchgehend getragen und nur dann kurzzeitig abgenommen werden, wenn es wirklich nötig ist.

Weil Masken außerdem am allerbesten schützen, wenn sie von möglichst vielen Menschen getragen werden, sollten sich jeder und jede überlegen, ob die Maske weiterhin Einkaufsaccessoire bleiben kann – unabhängig davon, ob man zu Risikogruppen gehört, oder nicht. In Bussen und Bahnen sowie Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen wird die Maskenpflicht ohnehin bestehen bleiben. Virologin Melanie Brinkmann sagte im NDR dazu, sie halte es für wichtig, in Innenräumen weiterhin Masken getragen werden.

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Schutz trotz Ende der Maskenpflicht: Bestimmte Medikamente können helfen

Schließlich besteht für bestimmte Risikogruppen inzwischen auch die Möglichkeit, sich mit dem Medikament Paxlovid zu schützen. Allerdings gilt das bislang nur in sehr bestimmten Ausnahmefällen – und erst, wenn die Infektion bereits erfolgt ist. Im Sinne

Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigelt, sagte dazu der "Bild am Sonntag" unlängst: "Das antivirale Mittel ist nur für eine kleine Gruppe an hochgefährdeten Patientinnen und Patienten geeignet und auf keinen Fall ein Ersatz für die Impfung." Es sei kein Wundermittel und müsse zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Erkrankung eingenommen werden. "Wer besonders gefährdet ist, sollte sich nach einer Infektion daher frühzeitig an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt wenden", so Weigelt.

Maskenpflicht: Das gilt in Supermärkten

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    Zumindest perspektivisch gibt es allerdings ein Medikament, das vorbeugend wirkt: das Antikörper-Präparat Evusheld. Es muss nicht im Krankenhaus über die Vene verabreicht werden, sondern kann in den Muskel gespritzt werden. Das Bundesgesundheitsministerium stellt seit Mitte Februar begrenzte Kontingente des Mittels für bestimmte Personengruppen zur Verfügung.

    Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat zudem inzwischen eine Zulassung des Präparats vom Hersteller Astrazeneca empfohlen. Nun muss die Europäische Kommission eine Empfehlung aussprechen.

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.