Berlin. Bund und Länder haben sich erneut zu einem Corona-Gipfel getroffen. Lesen Sie hier, welche Corona-Regeln die Runde beschlossen hat.

Die Omikron-Welle hat ihren Höhepunkt laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach überschritten. Bereits im Vorfeld des Corona-Gipfels zwischen Bund und Ländern waren deswegen Lockerungen der Corona-Regeln erwartet worden.

Die Runde um Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs und -chefinnen hat wie erwartet geliefert und weitreichende Lockerungen bis zum 20. März beschlossen. Dies soll, wie bereits in der Beschlussvorlage zu lesen war, stufenweise passieren. Ob die Bundesländer diese Regelungen einheitlich umsetzen, bleibt abzuwarten. Lesen Sie hier, welche Lockerungen in welcher Stufe geplant sind.

Lockerung der Corona-Regeln Stufe 1

  • Die ersten Lockerungen treten je nach Bundesland in den kommenden Tagen in Kraft
  • Geimpfte und genesene Personen dürfen sich wieder mit einer unbegrenzten Anzahl Teilnehmenden zu privaten Treffen zusammenfinden. Sobald jedoch eine ungeimpfte Person am Treffen teilnimmt, gilt die Lockerung nicht. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
  • Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte wird es nicht geben. Sie dürfen sich bis zum 19. März maximal mit dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen.
  • Die sowieso schon in vielen Bundesländern gekippte 2G-Regel im Einzelhandel wird bundesweit fallen gelassen. Dann können Ungeimpfte wie Geimpfte und Genesene ohne Überprüfung einkaufen. Die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen. Die Bundesländer entscheiden selbst, ob medizinische Masken oder FFP2-Masken verpflichtend sind.

Lockerung der Corona-Regeln Stufe 2

  • Die nächste Lockerungsstufe soll ab dem 4. März in Kraft treten.
  • Dann gilt in Gastronomie und Hotellerie wieder die 3G-Regel, sofern es die Situation in den Krankenhäusern zulässt. Heißt: Jede Person, die geimpft oder genesen ist oder einen negativen Corona-Test vorweisen, darf Übernachten oder Essen gehen. Allerdings eben nur, wenn die sogenannte Krankheitslast entsprechend niedrig ist. Die Krankheitslast wird anhand der Inzidenz, der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten gemessen.

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Lesen Sie dazu auch: RKI ändert Genesenenstatus erneut – Was nun gilt

  • In der zweiten Lockerungsstufe dürfen auch wieder Clubs und Diskotheken öffnen. Für Sie gilt allerdings die 2G-Plus-Regel. Wer also keine Booster-Impfung vorweisen kann, bekommt auch als geimpfte oder genesene Person nur mit negativem Test Zutritt.
  • Auch für Großveranstaltungen, die ab 4. März wieder erlaubt sind, gilt die 2G-Plus-Regelung. Zudem gibt es Kapazitätsgrenzen. Veranstaltungen in Innenräumen dürfen nur zu 60 Prozent ausgelastet sein, mit der maximalen Grenze von 6000 Teilnehmenden. Findet die Veranstaltung im Freien statt, erhöht sich die erlaubte Auslastung auf 75 Prozent mit maximal 25.000 Teilnehmenden.

Lockerung der Corona-Regeln Stufe 3

  • Ab 20. März tritt Stufe 3 der Lockerungen in Kraft. Dann fallen alle "tiefgreifenden Schutzmaßnahmen" sofern es die Lage in den Krankenhäusern zulässt. Heißt konkret: Bei ausreichend niedriger Krankheitslast werden Kontaktbeschränkungen aufgehoben.
  • Auch die Zugangsbeschränkungen für Gastronomie, Diskos, Clubs und Hotellerie fallen weg.
  • Zudem gilt dann auch nicht mehr die im Infektionsschutzgesetz bisher verankerte Homeoffice-Pflicht.
  • Ob dann auch die Einschränkungen für Großveranstaltungen in Stufe 3 komplett aufgehoben werden, ist noch nicht klar. "Das meiste wird dann so sein, dass da kaum Beschränkungen sind", sagte Scholz auf der PK nach dem Gipfel.

Welche Corona-Regeln noch gelockert werden und welche nicht

Eine Lockerung, die unabhängig des Stufenplans eingeführt werden soll betrifft die Hochrisikogebiete. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Kriterien für die Einstufung als solches Gebiet geändert werden. Die anhaltend hohen Inzidenzen sowohl in Deutschland als auch anderen Ländern, würden die bisherige Grenze von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen nicht mehr rechtfertigen, wie es im Beschlusspapier zum Gipfel heißt. Wann genau die Kriterien geändert werden und wie hoch die neue maximale Inzidenz ausfallen wird, steht noch nicht fest.

Generell gilt jedoch, dass die Bundesregierung wie vom Expertenrat empfohlen weiterhin an die Eigenverantwortung der Bürger appelliert. Zum Beispiel soll bei Auftreten von Symptomen einer Corona-Infektion der Kontakt zu Mitmenschen gemieden werden.

Weitere Beschlüsse und Ergebnisse:

  • Die Bundesregierung soll eine Teststrategie über den 31. März hinaus entwickeln.
  • Die Bundesregierung hat eine Lieferung des Corona-Medikaments Paxlovid verhandelt. Damit soll Corona-Erkrankten besser behandelt werden können.
  • Die Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes wird bis 31. März verlängert
  • Die Überbrückungshilfe IV wird bis zum 30. Juni verlängert
  • Das RKI kann nicht mehr alleine über die Länge des Genesenenstatus entscheiden

Corona-Gipfel: Pflege-Impfpflicht soll kommen

Um vulnerable Gruppen zu schützen, haben die Teilnehmenden des Corona-Gipfels zudem die geplante Pflege-Impfpflicht erneut bekräftigt. Demnach sind Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich dazu verpflichtet ihren Status als Geimpfter oder Genesener nachzuweisen. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die belegen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Zudem bleibt weiterhin die Maskenpflicht in ihrer bisherigen Form bestehen. Das gilt auch für Abstands- und Hygieneregeln. Auch sind weiterhin der verpflichtende Nachweis von negativen Tests in bestimmten Bereichen möglich. Nur mit derartigen "Basisschutzmaßnahmen", könnte gelockert werden, ohne dabei die bisherigen Erfolge der Pandemie-Bekämpfung zu gefährden, heißt es im Beschlusspapier.

Sollte sich die Corona-Lage verschlimmern, behalten sich Bund und Länder vor, die Regeln wieder zu verschärfen. Dafür sollen bis 20. März die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

(fmg/dpa)