Berlin. Laut einem Bericht wollen mehrere Bundesländer die einrichtungsbezogenen Impfpflicht verschieben. Denn: Sie wollen auf Novavax warten.

Beschäftigte im Gesundheitsbereich und in der Pflege sollen „bevorzugt“ den Impfstoff von Novavax erhalten können, wenn die Impfpflicht für diese Berufsgruppen Mitte März in Kraft tritt. Das beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Samstag. Laut einem Bericht des „Tagesspiegel“ soll eine erste Lieferung von 1,75 Millionen Dosen des Impfstoffs ab 21. Februar zur Verfügung stehen.

Bei Novavax handelt es sich um einen proteinbasiertern Corona-Impfstoff, eine im Kampf gegen andere Krankheiten seit Langem bekannte und genutzte Methode. Daher könnte der Impfstoff auch für Menschen interessant sein, die Vorbehalte gegen die neuartigen Technologien der mRNA- und Vektorimpfstoffe haben.

Ab Mitte März gilt in Deutschland eine Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf dort in der Regel nicht mehr beschäftigt werden. Es gibt Befürchtungen, dass Beschäftigte wegen dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht kündigen könnten.

Novavax-Einführung: Bundesländer wollen Impfpflicht verschieben

Der „Tagesspiegel“ berichtete am Samstag unter Berufung auf Regierungs- und Länderkreise, mehrere Bundesländer pochten daher auf eine Verschiebung. Stattdessen solle erst auf die Einführung des Novavax-Impfstoffs gewartet werden. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte das Vakzin am 20. Dezember für Menschen ab 18 Jahren zugelassen. Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Dosen nötig.

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Das saarländische Gesundheitsministerium teilte mit, Novavax werde voraussichtlich ab Ende Februar zur Verfügung stehen. Für einen vollständigen Impfschutz sei eine zweite Dosis dieses Impfstoffs im Abstand von mindestens drei Wochen erforderlich. (AFP/bef)