Berlin. Wegen einer EU-Richtlinie müssen alte Führerscheine umgetauscht werden. Lesen Sie hier, für welche Jahrgänge die Frist bald abläuft.

  • Wer einen alten Papierführerschein besitzt, muss diesen bald umtauschen
  • Eine EU-Richtlinie will es so, betroffen sind zunächst die Jahrgänge 1953 bis 1958
  • Nun wurde die Frist verlängert, ältere Autofahrer haben mehr Zeit für den Umtausch

Autofahrerinnen und Autofahrer sollen länger Zeit für einen Umtausch ihres Papierführerscheins bekommen. Das gilt im Speziellen für diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen, wie das bayerische Innenministerium mitteilte.

Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt.

Grund ist eine EU-Richtlinie laut der bis zum Jahr 2033 alle 43 Millionen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden müssen.

Führerscheintausch: Erste Jahrgänge haben nun länger Zeit

Bis zum 19. Januar 2023 haben die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, um ihren Papierführerschein bei der Fürherscheinstelle umzutauschen. Wer in einem Ort wohnt, an dem Termine bei der Führerscheinstelle rar gesäht sind, sollte sich also jetzt schon um einen Termin kümmern. Das erspart die stressige Terminsuche in der Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel.

Andere Regeln für ab 1999 ausgestellte Führerscheine

In spätestens zwei Jahren geht es dann für alle Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer zum Amt, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind. In den darauffolgenden Jahren folgen dann entsprechend die nach 1971 geborenen Fahrerinnen und Fahrer. Alle die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch noch bis 2033 Zeit.

Eine besondere Regel gilt für diejenigen, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben. Für sie gelten besondere Fristen, die sich nach dem Ausstellungsdatum des "Lappens" richten:

  • Ausgestellt zwischen 1999 und 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausgestellt zwischen 2002 und 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausgestellt zwischen 2005 und 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausgestellt im Jahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausgestellt im Jahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausgestellt im Jahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausgestellt im Jahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Führerscheintausch: Zehn Euro Bußgeld nach verpasster Frist

Wer die Frist zum Umtausch des Führerscheins verpasst, muss allerdings laut Bundesverkehrsministerium nicht mit einer drakonischen Strafe rechnen. Zehn Euro Bußgeld können fällig werden – müssen es aber nicht.

Denn die Behörden können das Bußgeld nach eigenem Ermessen verteilen und auch davon absehen. Das könnte der Fall sein, wenn Termine für den Umtausch nur schwierig zu bekommen sind. Übrigens: Nach der Frist verliert nur das Führerschein-Dokument seine Gültigkeit – ihre Fahrerlaubnis behalten Fahrerinnen und Fahrer auch weiterhin.

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