Berlin. Muss man in Quarantäne, wenn man Kontakt zu einer infizierten Person hatte? Was gilt für Geboosterte? Das sind die aktuellen Regeln.

  • Lange Zeit galt: Wer Kontaktperson eines Corona-Infizierten war, muss in Quarantäne
  • Mittlerweile gibt es jedoch Ausnahmen von dieser Regel
  • Wer muss noch in Quarantäne und wie lange? Die Regeln im Überblick

Auch mehr als zwei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat das Virus Deutschland und die Welt noch immer fest im Griff. Wegen der Omikron-Variante schnellten die Corona-Fallzahlen in vorher unbekannte Höhen. Immer mehr Menschen haben Kontakt mit Infizierten oder bekommen Warnmeldungen in der Corona-Warn-App. Viele stellen sich in solchen Fällen die Frage: Muss ich mich in Quarantäne begeben, auch wenn ich geimpft oder genesen bin?

Quarantäne und Isolation – Das ist der Unterschied

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Quarantäne und Isolation. Beides sind Maßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus unterbinden sollen. Bei der Isolierung handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

In Quarantäne müssen hingegen Personen, bei denen ein Verdacht auf eine Infektionen besteht. Das sind in der Regel entweder Kontaktpersonen von Infizierten oder Reisende, die aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten kommen. Die Quarantäne kann entweder behördlich angeordnet werden oder freiwillig erfolgen.

Coronavirus: Wer gilt als Kontaktperson?

Als sogenannte Kontaktpersonen gelten Menschen, die:

  • in einem Haushalt mit einer Person leben, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden,
  • sich länger als 10 Minuten in der Nähe (1,5 Meter) einer infizierten Person befunden haben, ohne einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen zu haben,
  • sich länger als 10 Minuten im selben Raum mit einer infizierten Person befunden haben, unabhängig von Abstand oder ob man einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen hat,
  • ohne Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske ein Gespräch mit einer infizierten Person geführt haben, mit einem Abstand unter 1,5 Metern und unabhängig von der Dauer,
  • sich mindestens fünf Stunden auf einer Flugreise befunden haben und in derselben Reihe oder in den zwei Reihen vor oder hinter einer infizierten Person gesessen haben, unabhängig davon, ob man einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen hat,
  • Kontakt mit Atemwegssekreten einer infizierten Person hatten, etwa durch Küssen, Anniesen oder Anhusten.

Wer ist von der Quarantäne ausgenommen?

Die Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen wurden im Januar gelockert. Zwar gilt noch immer eine grundsätzliche Quarantäne-Pflicht, von dieser sind bestimmte Personengruppen aber ausgenommen. Dazu zählen:

  • Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster),
  • Doppelt Geimpfte ab dem 15. und bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung,
  • Genesene ab dem 28. Tag und bis zum 90. Tag nach dem positiven Test,
  • geimpfte Genesene.

Trotz der Ausnahme von der Quarantänepflicht wird Kontaktpersonen geraten, ihren Gesundheitszustand zu beobachten und sich weiterhin an Hygieneregeln zu halten. Kontakt mit Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, sollte vermieden werden. Treten Symptome auf, sollten sich Betroffene umgehend isolieren und einen PCR-Test durchführen lassen.

Wegen der Corona-Pandemie müssen aktuell viele Menschen in Deutschland in Quarantäne.
Wegen der Corona-Pandemie müssen aktuell viele Menschen in Deutschland in Quarantäne. © dpa

Darf ich spazieren gehen? Wie muss ich mich in der Quarantäne verhalten?

Wer unter Quarantäne steht, darf nicht das Haus verlassen. Auch Spaziergänge sind damit untersagt. Das Gesundheitsministerium stellt auf seiner Internetseite klar: "Sie müssen zu Hause bleiben. Sie dürfen nicht nach draußen gehen. Sie dürfen keine direkten Kontakte zu anderen haben." Zudem solle man regelmäßig seine Körpertemperatur messen und auf mögliche Corona-Symptome achten.

Corona: Wie lange dauert die Quarantäne?

Damit Omikron das Land nicht zum Erliegen bringt, wurden die Vorgaben zum Ende der Quarantäne verkürzt. So soll sichergestellt werden, dass es etwa bei Polizei, Feuerwehr oder Energieversorgern, also der "kritischen Infrastruktur" nicht zu Personalengpässen kommt. Ohne Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen – sofern keine Symptome auftreten. Nach sieben Tagen ist es aber möglich, sich mit einem zertifizierten Antigentest "freizutesten".

Als erster Tag der Quarantäne gilt der Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person. Schüler und Kitakinder können sich in Quarantäne (also als Kontaktperson) nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten. Infizierte Kinder und Jugendliche können nach sieben Tagen mit einem Test die Isolation verlassen. Zuständig für die Umsetzung der Quarantäne- und Isolierungsregelungen sind allerdings die Bundesländer.

(fmg)

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.