Berlin. Der Staatsrechtler Rupert Scholz hält eine Impfpflicht für besonders betroffene Gruppen für verfassungsgemäß. Aber eben auch nur die.

Ist eine Impfpflicht für alle verfassungsgemäß? Der Staatsrechtler Rupert Scholz, früherer Bundesverteidigungsminister (CDU), hat da eine ganz klare Position. Ein Interview über Freiheit kontra Volksgesundheit.

Herr Scholz, ist eine Impfpflicht verfassungsgemäß?

Rupert Scholz: Eine Impfpflicht ist rechtens, sie muss aber die Verhältnismäßigkeit wahren. Ich halte eine Impfpflicht für besonders betroffene Berufsgruppen, also etwa in den Heil- und Pflegeberufen eindeutig für verfassungsgemäß.

Und wie sieht es mit der Pflicht zum Impfen für alle Bürgerinnen und Bürger aus?

Scholz: Eine allgemeine Impfpflicht, also eine Impfpflicht für alle, halte ich nicht für verfassungsgemäß. Das ist nach meiner Auffassung unverhältnismäßig.

Was bedeutet das?

Scholz: Für die Verhältnismäßigkeit kommt es darauf an, wie der Gefahrentatbestand ist. Bei den Heil- und Pflegeberufen, auch bei den Lehrern in schulischen Bereichen ist eine besondere Gefahr der Virusübertragung, der Infizierung gegeben. In diesem Berufen halte ich eine Impfpflicht für verfassungsmäßig. Aber nur in diesen Bereichen.

Würde eine allgemeine Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht landen und scheitern?

Scholz: Ich denke ja. Eine allgemeine Impfpflicht ist ein zu starker Eingriff in die freie Willensentscheidung eines jeden einzelnen. Jeder Mensch hat die persönliche Freiheit zu entscheiden, ob er sich impfen lässt oder nicht.

Rupert Scholz, Staatsrechtler und Ex- Verteidigungsminister (CDU).
Rupert Scholz, Staatsrechtler und Ex- Verteidigungsminister (CDU). © picture alliance | Jörg Carstensen

Hat diese persönliche Freiheit Grenzen?

Scholz: Wenn der Gefahrentatbestand zu groß wird, wie er in der Pandemie zum Bespiel in der Pflege oder im schulischen Bereich geworden ist, dann muss dieses Freiheitsrecht zurücktreten. Die Volksgesundheit steht in diesem Fall der individuellen Willensfreiheit entgegen. Es gibt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der anderen. Aus dieser Bestimmung erfolgt eine allgemeine Schutzpflicht des Staates.

Der Staat kann in den Bereichen, in denen die Gefahren die freie Willensentscheidung an Bedeutung übertreffen, den Impfzwang einführen. Aber nur dort. Einen Impfzwang für 80 Millionen Menschen halte ich für einen Verstoß gegen die Verfassung. Denn die Gefahrenlage ist mit täglichen Neuinfektionen von 30.000 oder auch 70.000 nicht groß genug, um zu sagen: 80 Millionen Menschen müssen an die Impfnadel. Da müssten die Zahlen schon in die Millionen gehen.