Berlin. Friseure dürfen weiter geöffnet bleiben. Aber dürfen Ungeimpfte Kunden die Haare schneiden? Und welche Regel gelten für den Besuch?

  • Bund und Länder haben sich auf die flächendeckende Einführung der 2G-Regel geeinigt
  • So sollen möglichst viele Corona-Infektionen verhindert werden
  • Welche Regeln beim Friseur gelten, ist allerdings je nach Bundesland unterschiedlich

Die Corona-Zahlen steigen weiter, Bund und Länder haben nach ihrer jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz die Zügel angezogen. Im Einzelhandel gilt künftig die 2G-Regel, faktisch besteht damit ein Lockdown für Ungeimpfte. Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel, es dürfen also nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete zur Arbeit in den Betrieb.

Betroffen von den Regelungen sind auch die Friseure. Im ersten Lockdown mussten sie noch schließen, anschließend regelten die Bundesländer den Umgang den Salons unterschiedlich. Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen.

Dürfen ungeimpfte Friseurinnen und Friseure arbeiten?

Auch für Friseursalons gilt die bundesweite 3G-Regel: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen Testnachweis erbringen. Der Test muss tagesaktuell sein. Lässt ein Beschäftigter einen PCR-Test durchführen, kann dieser auch 48 Stunden alt sein. Damit dürfen ungeimpfte Friseurinnen und Friseure grundsätzlich arbeiten, wenn sie einen solchen Test erbringen.

Es gibt bereits Arbeitgeberverbände, die sich für weitere Verschärfungen aussprechen. So plädiert der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BMVW) für eine bundesweite 2G-Regel in den Betrieben. Für Beschäftigte würde das faktisch eine Impfpflicht bedeuten.

Droht ungeimpften Friseurinnen und Friseuren die Kündigung?

Eine Kündigung aufgrund der Weigerung, sich impfen zu lassen, ist nicht rechtens, solange es keine Impfpflicht oder die 2G-Regel am Arbeitsplatz gibt, der Beschäftigte also die Möglichkeit hat, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Allerdings sind Friseursalons häufig Kleinbetriebe, beschäftigten also regelmäßig nicht mehr als zehn Beschäftigte. In Kleinbetrieben haben Arbeitgeber weitestgehende Kündigungsfreiheit.

Was gilt für den Friseurbesuch?

Die Bundesländer gehen unterschiedlich mit dem Friseurbesuch um. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen gilt beispielsweise 2G, Ungeimpfte dürfen also bis auf wenige Ausnahmen – beispielsweise Kinder oder Schwangere – nicht zum Friseur.

Berlin ermöglicht den Betrieben zudem die 2G-Plus-Option, also eine Testnachweispflicht des Kunden zusätzlich zur Impfung. Auch in Niedersachsen gilt 2G-Plus. Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzen auf 3G, der Friseurbesuch ist also auch Ungeimpften möglich.

Baden-Württemberg fährt noch ein weiteres Modell. Die 7-Tage-Hospitalisierungsrate, also die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, liegt in Baden-Württemberg bei 6,6. Ab einem Wert von 6,0 gilt die zweite Alarmstufe. Für Baden-Württemberg heißt das, dass künftig beim Friseur 3G-Plus gilt. Bedeutet: Der Test, den Ungeimpfte erbringen müssen, muss ein PCR-Test sein. Bei Kindern und Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wird weiterhin ein Antigenschnelltest akzeptiert.

Wie sind die Regelungen zum Haarewaschen?

Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 galt eine Pflicht zum Haarewaschen beim Friseur. Diese gilt aber nicht mehr. Einige Friseurbetriebe bieten aber nach wie vor keinen ausschließlichen Trockenhaarschnitt an. Entsprechend muss beim eigenen Friseursalon nachgefragt werden, wie es mit dem Haarewaschen gehandhabt wird.

Wie reagiert die Branche?

Zunächst einmal zeigte sich das Friseurhandwerk erleichtert, dass die Betriebe nicht wieder geschlossen werden müssen. „Die Regelung trifft unsere Betriebe zwar hart. Sie ist dennoch besser als ein Lockdown“, hatte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller, unserer Redaktion gesagt.

Zugleich hatte er darauf hingewiesen, dass die Einschränkungen die rund 80.000 Friseursalons in Deutschland und ihre rund 240.000 Beschäftigten dennoch hart treffen werde. In Niedersachsen, wo die 2G-Plus-Regel gilt, erwartet der Landesinnungsverband der Friseure für den Dezember einen Umsatzrückgang von bis zu 40 Prozent. (tki)