Berlin. Bund und Länder haben schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Davon betroffen sind auch Weihnachtsmärkte und Karnevalsveranstaltungen.
Nach wie vor steckt Deutschland fest im Griff des Coronavirus. In manchen Gegenden sind die Kliniken bis auf das letzte Bett belegt, Impfstofflieferungen müssen vorgezogen werden und mit der neuen Omikron-Variante ist eine Mutation in Deutschland angekommen, deren Gefahren Expertinnen und Experten noch nicht vorhersagen können.
Deshalb haben Bund und Länder auf einem Corona-Gipfel am Donnerstag neue Regeln beschlossen, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Von den neuen Maßnahmen betroffen sind auch Weihnachtsmärkte und Karnevalsveranstaltungen.
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Weihnachtsmärkte und Karneval: 2G oder 2G plus?
Für Weihnachtsmärkte ist bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich. Ergänzend kann aber auch ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus2G plus).
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Für Karnevalsveranstaltungen wird flächendeckend die 2G-plus-Regel eingeführt. Geimpfte und genesene Karnevalistinnen und Karnevalisten müssen sich vor dem Besuch einer Sitzung also testen lassen. (fmg)
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