Berlin. Wegen der hohen Corona-Zahlen gilt am Arbeitsplatz nun die 3G-Regel. Was Arbeitnehmer dazu wissen müssen, haben wir zusammengefasst.

  • Ab diesem Mittwoch gilt die neue 3G-Regelung am Arbeitsplatz
  • Auch die Homeoffice-Pflicht wurde erneut eingeführt
  • Welche Tests sind zugelassen? Wer bezahlt die Tests? Wie läuft die Dokumentation für Arbeitgeber ab? Was genau bedeutet die 3G-Regel für Arbeitnehmer?

Am vergangenen Donnerstag (18.11.) wurden die Weichen für die neuen Corona-Regeln gestellt. Am Nachmittag berieten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit Angela Merkel. Bereits am Vormittag tagte der Bundestag, um das neue überarbeitete Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP zu beschließen. Und so kam es auch.

Sowohl das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien als auch die Beschlüsse des Bundes und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sehen massive Verschärfungen vor – besonders in der Arbeitswelt. Welche neuen Regeln gelten jetzt am Arbeitsplatz?

Nur mit Maske, Abstand und Hygiene: Das ist für die Monteurinnen und Monteure in der Automobilindustrie längst selbstverständlich.
Nur mit Maske, Abstand und Hygiene: Das ist für die Monteurinnen und Monteure in der Automobilindustrie längst selbstverständlich. © picture alliance/dpa | Felix Kästle

3G-Regel am Arbeitsplatz – Was bedeutet das?

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bedeutet, dass Beschäftige entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Ausgenommen davon ist man, wenn man im Homeoffice arbeitet. Auch Arbeitsplätze in Fahrzeugen gelten laut Bundesarbeitsministerium nicht als Arbeitsstätte, das Betriebsgelände hingegen schon.

Ab wann gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz?

Das neue Infektionsschutzgesetz, dass die Maßnahmen regelt, tritt am 24. November in Kraft.

3G-Regel am Arbeitsplatz: Welche Tests sind zulässig?

Zulässig sind sowohl PCR- als auch Selbsttests. PCR-Tests oder vergleichbare Test mittels Nukleinsäure-Nachweis dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden. Um einen Selbsttest auf der Arbeit durchführen zu können, darf der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte ungetestet betreten.

Anerkannt sind auch die Schnelltests der kommunalen und privaten Testzentren und Apotheken.

3G auf Arbeit: Wer bezahlt die Tests?

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht bereits seit längerem vor, dass Arbeitgeber zwei kostenlose Tests pro Woche anbieten müssen. Darüber hinaus ist allerdings im Gesetz bisher nicht geregelt, wer die Kosten für weitere Tests trägt. Bietet der Arbeitgeber nicht freiwillig kostenlose Tests an, ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer diese bezahlen muss.

Allerdings wurden die bereits abgeschafften Bürgertests wieder eingeführt, die eine weitere kostenlose Test-Möglichkeit bieten.

3G: Darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen?

Laut Infektionsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Daten zu erheben, um die 3G-Regel zu kontrollieren. Allerdings dürfen Arbeitnehmer trotzdem nicht explizit und direkt nach ihrem Impftstatus gefragt werden, wie es in einer Aussage des Bundesarbeitsministeriums hieß.

Das heißt, dass niemand die Frage nach dem Impfstatus beantworten muss, einen Nachweis im Sinne der 3G-Regel muss der Arbeitnehmer aber trotzdem bringen.

Wie wird die 3G-Regel kontrolliert?

Arbeitgeber sind laut Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, täglich zu kontrollieren und dokumentieren, ob die 3G-Regel von allen Arbeitnehmern eingehalten wird. Arbeitnehmer müssen ihre Nachweise bei sich tragen und auf Verlangen vorlegen.

Wie lange muss der Arbeitgeber 3G-Regel dokumentieren?

Laut Arbeitsministerium reicht es aus, auf einer Namensliste den entsprechenden Mitarbeiter "abzuhaken". Wichtig auch: "Bei geimpften Personen muss das Vorhandensein eines gültigen Nachweises nur einmal erfasst und dokumentiert werden." Auch für genesene Personen gilt das, wenngleich hier bei Ablauf des Genesenenstatus vor dem 19. März noch einmal die 3G-Regel kontrolliert und dokumentiert werden muss. Die Daten müssen spätestens sechs Montate nach der Erhebung gelöscht werden, wie es heißt.

Was passiert bei Verstößen?

Arbeitgebern droht ein hohes Bußgeld, wenn sie den Immunitäts- oder Infektions-Status der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht kon­trollieren. Sie müssen die Abfrage zudem dokumentieren. Bislang war es Arbeitgebern nur eingeschränkt möglich, den Corona-Impfstatus abzufragen.

Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel entziehen, muss der Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern zu ermöglichen. Ist das nicht möglich, droht den Betroffenen die Freistellung mit Lohnverlust für jene Zeit. Perspektivisch kann es auch zu Kündigungen kommen.

Homeoffice - Welche Regeln gelten?

Die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht wurde wieder aktiviert. Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.

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