Berlin. Bis spätestens 2033 müssen alle alten Führerscheine in Deutschland ausgetauscht werden. Alles Wichtige zum Umtausch im Überblick.

Millionen Menschen in Deutschland müssen in den kommenden Jahren ihre Führerscheine umtauschen. Der Bundesrat hatte bereist 2019 beschlossen, dass bis 2033 alle Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt wurden, ausgewechselt werden müssen.

Der Grund dafür sind die unterschiedlichen Führerscheinformate – viele Menschen haben immer noch die bis 1998 ausgestellten Papier-Führerscheine. Aber auch später ausgestellte Führerscheine im Scheckkarten-Format müssen ausgetauscht werden, so dass alle Führerscheine in der EU einem einheitlichen Muster entsprechen und fälschungssicher sind.

Wer ist von dem Führerschein-Austausch betroffen?

Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine in Papier-Format, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden sowie alle Scheckkarten-Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgegeben wurden. Der ADAC schätzt, dass das insgesamt um die 15 Millionen Papier-Fahrerlaubnisse und 28 Millionen Karten-Führerscheine umfasst.

Bis wann müssen die Fahrerlaubnisse umgetauscht werden?

Wer wann seine Fahrerlaubnis jeweils auswechseln muss, hängt von Geburtsjahr und Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab. Ein zeitlicher Stufenplan regelt genau, wer bis zu welcher Frist bei der jeweiligen Behörde erschienen sein soll. Insgesamt gibt es zwei Fristen-Tabellen – eine für die Papier-Führerscheine und eine für die später ausgestellten Scheckkarten-Formate.

Für die bis 1998 ausgestellten Führerscheine ist das Geburtsjahr der Inhaber für den Umtausch relevant, bei den bis 2013 ausgegebenen Fahrerlaubnissen hingegen das Ausstellungsjahr. Die ersten, die von der Umtauschaktion betroffen sind, sind Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind: Sie müssen ihren Führerschein bereits bis Anfang kommenden Jahres austauschen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgegeben wurden:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
  • 1953 – 1958: 19.01.2022
  • 1959 – 1964: 19.01.2023
  • 1965 – 1970: 19.01.2024
  • 1971 oder später: 19.1.2025

Führerscheine, die bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:

  • Ausstellungsjahr 1999 – 2001: Umtausch bis 19.01.2026
  • 2002 – 2004: 19.01.2017
  • 2005 – 2007: 19.01.2028
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 – 18.01.2013: 19.01.2033

Eine Ausnahme gilt für die Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben, egal wann der Führerschein ausgestellt wurde, bis 2033 Zeit für den Umtausch.

Können die Führerscheine auch schon früher ausgewechselt werden?

Wer seinen Führerschein bereits weit vor der Frist umtauschen möchte, kann das unkompliziert machen. Eine „frühestmögliche Frist“ gibt es nicht – die unterschiedlichen Daten dienen vor allem der Entzerrung bei den Behörden. Nur überschritten werden sollten die Fristen nicht – in dem Fall droht bei Pkw- und Motorrad-Führerscheinen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Das klingt zunächst verkraftbar, mit Ablauf der Frist werden de Führerscheine allerdings auch ungültig. Theoretisch könnte das Autofahren mit einem abgelaufenen Führerschein dann als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ betrachtet werden, was eine Straftat ist. Gerade wenn die Frist erst seit kurzem überschritten ist, zeigt sich der Gesetzgeber bei Pkw-Fahrern meist nachgiebig. Dennoch: Falls der Umtausch nicht rechtzeitig erledigt werden konnte, sollte man dies schnellstmöglich nachholen.

Wie läuft der Umtausch ab?

Um die Fahrerlaubnis auszuwechseln, müssen Sie zu der zuständigen Führerscheinstelle gehen und einen Antrag auf Umtausch des Dokuments stellen. Das läuft unkompliziert und ohne weitere Prüfung – auch ohne Gesundheitscheck. Benötigt werden für den Wechsel ein Personalausweis oder ein Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein.

Zusätzlich brauchen Sie bei Papier-Führerscheinen, die nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurden, eine sogenannten Karteikartenabschrift der zuständigen Behörde. Beantragt werden kann die in vielen Fällen online oder aber per Post und Telefon. Der Umtausch kostet einmalig rund 25 Euro.

Wie lange ist der Führerschein anschließend gültig?

Auch wenn der Führerschein abläuft: Die Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad bleibt weiterhin unbefristet bestehen. Alle neuen Führerscheine haben eine 15-jährige Gültigkeit, dann muss das Dokument erneut ohne Prüfung verlängert werden. Der Grund hierfür ist die Erneuerung des biometrischen Lichtbildes und die Aktualisierung der Daten – beispielsweise, wenn sich Namen durch eine Hochzeit ändern.

Für welche Klassen ist der Führerschein gültig?

Die erlaubten Fahrzeugklassen bleiben weiterhin dieselben. Mit dem Wechsel auf den neuen EU-Führerschein werden alle im alten Dokument eingetragenen Fahrerlaubnisklassen übernommen. Gegebenenfalls werden Klassen alten Rechts in entsprechende neue Klassen übertragen. (csr)