Zwickau/Chemnitz. Die umstrittenen Plakate des rechtsextremen “III. Wegs“ müssen nicht abgehängt werden, entschied ein Gericht - mit einer Bedingung.
Die umstrittenen Plakate der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" gegen die Grünen dürfen laut einem Gerichtsbeschluss nun doch in Zwickau hängen bleiben und weiter aufgehängt werden.
Die Stadt hatte am vergangenen Mittwoch angeordnet, dass die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" zu entfernen seien. Andernfalls werde die Verwaltung selbst zur Tat schreiten. Die Verantwortlichen bei der Stadt hatten in dem Slogan einen Verstoß gegen die Menschenwürde und die öffentliche Ordnung gesehen. Daraufhin hatte der "III. Weg" einen Eilantrag gegen die Entscheidung eingereicht.
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Gericht verhängt auch Auflage gegen "Hängt die Grünen"-Plakate
Diesem gab nun das Verwaltungsgericht Chemnitz statt, wie am Dienstag per Mitteilung bekannt wurde. Gleichzeitig verfügte das Gericht aber die Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten zur Bundestagswahl der Grünen haben müssen.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei "III. Weg" als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher. Der Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner hat ein entsprechendes Vorhaben angekündigt. "Ich verstehe dieses Urteil nicht - Aufforderungen zu Gewalt haben in unserem Land nichts verloren", erklärte er.
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Grüne wollen mit eigenen Plakaten gegensteuern
Der Grünen-Landesverband hofft zudem nach eigenen Angaben, dass die Stadt Zwickau Rechtsmittel einlegt. "Ein Mordaufruf gegen über 3300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen", sagte Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher laut Mitteilung.
Die Grünen wollen nun mit einer eigenen Plakatieraktion in Zwickau dem "III. Weg" einen Strich durch die Rechnung machen. Es sollen so viele eigenen Plakate aufgehängt werden, dass es der rechtsextremen Splitterpartei unmöglich ist, den 100-Meter-Abstand einzuhalten.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "III. Weg" wegen Volksverhetzung
Scharfe Kritik am Gerichtsbschluss kam von der Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann: "Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan "Hängt die Grünen", der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte."
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Im Zusammenhang mit den Wahlplakaten hatte zuvor die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und zur Volksverhetzung gegen die "III. Weg"-Verantwortlichen angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte zunächst Ermittlungen abgelehnt, muss nach der Anordnung nun aber doch ermitteln. (dpa/afp/jas)
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