Berlin. Volker Bruch war am Sonntag bei den “Querdenker“-Protesten in Berlin. Der TV-Star begründet die Anwesenheit mit einer bekannten These.

  • Volker Bruch hat am Sonntag offenbar an der verbotenen Corona-Demonstration der "Querdenker" in Berlin teilgenommen
  • Der Schauspieler ist vor allem für seine Rollen in "Babylon Berlin" und "Unsere Mütter, unsere Väter" bekannt
  • In einem Interview äußerte sich der 41-Jährige nun zu den Protesten

Tausende Kritiker der Corona-Politik der Bundesregierung zogen am Sonntag durch Berlin. Ihre angemeldeten Versammlungen waren vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verboten worden, die Querdenker-Szene kam dennoch in die Hauptstadt und forderte etwa "Schluss mit der Corona-Diktatur".

Auf der Demo war nach eigenen Angaben auch der "Babylon Berlin"-Star Volker Bruch, wie dieser am Sonntagabend in einem Youtube-Interview berichtete. Das Gespräch führte der Arzt und Publizist Paul Brandenburg, der auf Youtube ein Interview-Format betreibt. Auch auf einem Foto mit dem Herausgeber der Wochenzeitung "Demokratischer Widerstand", Anselm Lenz, ist der bekannte Schauspieler zu sehen. Beide halten eine Ausgabe des Blatts in der Hand, datiert auf den 1. August.

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In dem rund 45 Minuten langen Gespräch unter dem Titel "Cancel Culture, Framing und Videos" berichtet Bruch, der zu den Initiatoren der umstrittenen #allesdichtmachen-Videos zählt, von seinen Eindrücken vom Sonntag und diskutiert mit seinem Gesprächspartner Brandenburg unter anderem das Vorgehen der Polizei.

Bruch zieht Vergleich mit Christopher Street Day

Dabei beklagt Bruch etwa das Verbot der Versammlungen durch das OVG. Es sei für ihn "ein Rätsel, wie man das verbieten darf". Der Christopher Street Day habe gezeigt, dass es machbar sei, in einer Demokratie müsse jeder die Gelegenheit haben "zu sagen, was man denkt". Auch wenn Bruch es nicht sagt, kann man daraus zumindest schließen: Versammlungsverbote schränkten gezielt die Meinungsfreiheit von Kritikern der Corona-Maßnahmen ein, während dies beim Christopher Street Day nicht geschehen sei.

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Dazu erklärte der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, der "Welt", dass sich beim CSD Zehntausende an Abstände und Maskenpflicht und die Grundlagen des demokratischen Zusammenlebens gehalten hatten. "Das unterscheidet den CSD von den bisherigen Demonstrationen, die sich gegen die Corona-Politik der Bundesrepublik gerichtet haben, fundamental", sagte Jendro.

Warum die Anti-Corona-Demos verboten waren

Grund für das Verbot der Versammlungen an diesem Sonntag war indes laut Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass eine "unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" drohte. Mit Blick auf die Gefahr einer Covid-19-Infektion seien Leben und Gesundheit von Menschen in Gefahr gewesen, heißt es in einer Mitteilung vom Samstagabend. Weiterlesen: Nena gegen Corona-Maßnahmen - Fans verlassen Konzert

Weiter argumentierte das Gericht, die Versammlungen stünden im Zusammenhang mit Versammlungen, die Kritikern der Corona-Maßnahmen und "Querdenkern" zuzurechnen seien. "Deren Versammlungen zeichneten sich Deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten." Mehr zum Thema: Ist die "Querdenken"-Bewegung am Ende?

Verbot von Demos kam nicht aus dem Nichts

Belege dafür gibt es reichlich. So hatten Demonstrierende im März in Kassel bei ihren Protesten gegen Corona-Maßnahmen vielfach gegen Hygieneauflagen verstoßen. Im August 2020 war eine Großdemonstration von Kritikern in Berlin aufgelöst worden, weil die Veranstalter nicht in der Lage waren, die Einhaltung von Abstandsregeln und Masken-Tragen umzusetzen.

Das OVG traf seine Entscheidung also keineswegs im luftleeren Raum, sondern konnte sich auf Erfahrungswerte stützen. Zumal für den 1. August in Berlin auch Versammlungen von Corona-Kritikern erlaubt waren: ein Autokorso etwa durfte stattfinden. Das OVG hatte also nur die Form der Kundgebung verboten, aber keineswegs deren Inhalt.