Berlin. Dank sinkender Corona-Zahlen sind Reisen zum Greifen nah. Das gilt auch für einen Urlaub an der Ostsee. Diese Regeln sind zu beachten.

  • In Deutschland wird angesichts sinkender Corona-Zahlen immer mehr gelockert
  • Auch die norddeutschen Urlaubsländer heißen wieder Touristen willkommen
  • Hier erfahren Sie, welche Corona-Regeln an der Ostsee gelten

Nach über einem Jahr Pandemie sehnen sich viele Menschen nach einem Urlaub. Dank weltweit sinkender Infektionszahlen und immer mehr Lockerungen werden Reisen auch immer realistischer, und zwar im In- und Ausland. Dabei stellt die Ostsee auch weiterhin ein beliebtes Ziel der Deutschen dar - lesen Sie hier alle wichtigen Informationen zu den Corona-Maßnahmen vor Ort.

Ostsee-Urlaub: Die Regeln in Schleswig-Holstein

Urlauber, die bereits über Pfingsten verreisen wollen, haben Glück: In Schleswig-Holstein sind seit 17. Mai wieder Übernachtungen für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich - sofern die Inzidenz an der Küste mit den Regionen Lübecker Bucht, Schlei und der Insel Fehmarn stabil unter 100 bleibt.

Gäste müssen bei der Anreise negative Tests vorlegen. Diese dürfen maximal 48 Stunden alt sein - dabei sind sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests erlaubt. Anschließend müssen alle 72 Stunden weitere Nachweise erbracht werden, dass keine Corona-Infektion vorliegt.

Im Außenbereich dürfen sich insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Im Innenbereich sind es maximal zehn Personen aus zwei Haushalten.

Sollten in innerörtlichen Bereichen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dazu zählen Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr. Im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Maskenpflicht weiterhin.

Am Strand ist ein strenger Mindestabstand von 1,50 Meter zu beachten - das betrifft auch die Strandkörbe. Diese sind bereits mit ausreichend Abstand zueinander platziert.

Unter bestimmten Auflagen ist es Restaurants gestattet, ihre Innenbereiche zu öffnen: Gäste müssen einen negativen Test vorlegen, vollständig Geimpfte müssen eine Impfbescheinigung vorlegen. Wichtig: Die zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen. Im Innenbereich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Im Außenbereich dürfen bis zu zehn Personen aus zehn Haushalten am selben Tisch sitzen.

Was die Freizeitgestaltung betrifft, gibt es ebenfalls erste Öffnungsschritte. So dürfen die Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Freizeitparks wieder öffnen. Für Besuche von Kultureinrichtungen im Innenbereich, beispielsweise Museen und Ausstellungen, sind allerdings negative Tests erforderlich.

Ausflugsschifffahrten sind unter Auflagen zugelassen. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen oder in Freibädern dürfen geöffnet werden. Für Saunen und Whirlpools gilt das allerdings nicht.

Großveranstaltungen sind weiterhin untersagt. Kleinere Veranstaltungen im Außenbereich sind unter Auflagen, darunter der Nachweis von negativen Tests, möglich. Auf öffentlichen Plätzen beträgt die maximal erlaubte Teilnehmerzahl 250.

Mecklenburg-Vorpommern: Ab Mitte Juni ist Urlaub für alle möglich

In Mecklenburg-Vorpommern ist noch das bundesweite Beherbergungsverbot in Kraft - Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind seit dem 2. November vergangenen Jahres bis voraussichtlich 5. Juni verboten. Seit dem 5. Mai ist es vollständig Geimpften, bei denen die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt, immerhin gestattet, als Tagtouristen nach Mecklenburg-Vorpommern einzureisen.

Ab dem 7. Juni ist der Übernachtungstourismus innerhalb des Bundeslandes für Einheimische wieder gestattet. Ab dem 14. Juni soll der Ostsee-Urlaub hier und damit auch auf den Inseln Rügen, Usedom und Poel für alle Besucher aus anderen Bundesländern möglich sein, sofern deren Landkreis eine stabil niedrige Inzidenz aufweist.

Seit dem 20. Mai dürfen sich Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten dennoch als ein Hausstand. Eine Person aus einem weiteren Haushalt ist bei dem Treffen gestattet.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine strenge Maskenpflicht: So ist sowohl bei engeren und längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen, beim Einkaufen sowie auf öffentlichen Plätzen eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen. Am Strand gelten strenge Abstandsregeln.

Gastronomiebetriebe sind aktuell noch geschlossen - davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Einzelhandel ist ebenfalls geschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Bibliotheken sind für den Leihbetrieb geöffnet und auch Baumärkte dürfen unter Auflagen bis zu einem Inzidenzwert von 150 geöffnet bleiben.

Was Freizeiteinrichtungen betrifft, gibt es ebenfalls erste Öffnungsschritte: Die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Tier- und Vogelparks sind für Besucher geöffnet. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises 100 übersteigen, ist der Besuch nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test oder für vollständig geimpfte Personen gestattet, bei denen die letzte notwendige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt. Öffentliche Veranstaltungen sind noch immer untersagt.

Museen und Ausstellungen, Theater, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen. Auch körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen - Friseure, medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen stellen Ausnahmen dar. Hierbei ist ein tagesaktueller Corona-Test oder eine Impfbescheinigung nötig. (day)