Berlin. Die Delta-Variante grassiert in Europa: Wer trotzdem Urlaub machen möchte, sollte mit seinen Rechten vertraut sein - ein Überblick.

  • Mitten in der Urlaubssaison steigen europaweit wieder die Fallzahlen
  • Beliebte Reiseziele werden wieder zu Risiko- oder Hochinzidenzgebieten
  • Was bedeutet das für den Urlaub und Stornierungsrechte? Ein Überblick

Die kurze sommerliche Enstpannungspause in der Corona-Pandemie scheint sich dem Ende zu nähern. Die Delta-Variante und stockende Impfkampagnen lassen die Infektionszahlen in Europa wieder in die Höhe schnellen. Beim Robert Koch-Institut werden immer mehr beliebte Urlaubsländer wieder als Risiko- oder Hochinzidenzgebiete gelistet. Vor Ort werden Corona-Beschränkungen erneut eingeführt.

Doch längst haben viele Menschen ihren Urlaub auf Mallorca, in Griechenland, Spanien oder im Inland gebucht. Welche Auswirkungen haben die explodierenden Inzidenzen für Ihre Rechte bei Reiserücktritten und Stornierungsabläufen? Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Hotelaufenthalte im Inland: Was sind Ihre Rechte?

Seit die Bundesnotbremse nicht mehr greift, gelten in den Bundesländern für Übernachtungen wieder verschiedene Regelungen. In Berlin muss beispielsweise gerade kein negativer Test oder der Nachweis einer Impfung vorgelegt werden. In Bayern, Brandenburg oder Baden-Württemberg ist die Testpflicht auch ohne Bundesnotbremse noch an die jeweilige 7-Tage-Inzidenz gekoppelt. In Hamburg ist der negative Corona-Test wiederum immer Pflicht.

Was aber passiert, wenn die vierte Welle tatsächlich richtig ins Rollen kommen sollte? Prinzipiell gilt: In Deutschland kann jederzeit wieder ein Beherbergungsverbot ausgesprochen werden. Dann muss der Urlauber sein gebuchtes Hotelzimmer aber auch nicht bezahlen. Der Gastgeber kann in diesem Fall seine versprochene Leistung aufgrund der Pandemie nicht erbringen und muss von sich aus stornieren.

Werden die Übernachtungsstätten während des Urlaubs geschlossen, dann darf der Gastgeber, das Zimmer anteilig bis zur Abreise auch in Rechnung stellen.

Je nach Bundesland können die Regelungen für Dienstreisen von diesen Regelungen abweichen.

Pauschalreisen: Wann müssen Stornierungskosten übernommen werden?

Unter Pauschalreisen versteht man meist die Kombination aus Reise und Flug. Reisende können ihre Pauschalreise im Prinzip jederzeit stornieren - in der Regel muss man mit Stornierungskosten rechnen.

Eine kostenfreie Stornierung ist dann möglich, wenn die Reise aufgrund von unvermeidbaren Umständen gecancelt werden muss. Beispiele sind ein generelles Einreisetopp für den gebuchten Ort oder auch Transportbeschränkungen, die eine Reise unmöglich machen. Allerdings muss für jeden derartigen Stornierungswunsch vom Reisenden ein Nachweis über die Wahrscheinlichkeit von außergewöhnlichen Umständen erbracht werden.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt als starkes Indiz für derartige Umstände. Bei Reisen, die noch nicht unmittelbar bevorstehen, lohnt es sich, die Infektionslage im Urlaubsland so lange wie möglich zu beobachten. Zum 1. Juli wird die generelle Reisewarnung für einfache Risikogebiete auslaufen.

Sollte aufgrund der Infektionsentwicklung plötzlich eine Quarantäne für Einreisende festgelegt werden, kann die Pauschalreise aufgrund der Leistungsänderung ebenfalls kostenfrei storniert werden.

Eine kostenfreie Stornierung ist auch möglich, wenn ein maßgeblicher Teil der gebuchten Pauschalreise nicht mehr wahrgenommen werden darf. Dazu zählen Sehenswürdigkeiten, die aufgrund der Pandemie nicht besucht werden können, als auch die Sperrung von Poolanlagen oder die Absperrung des Strandabteils aufgrund von Corona-Restriktionen.

Sollten Urlauber die Pauschalreise stornieren wollen, obwohl oben genannte Voraussetzungen nicht vollständig gegeben sind, ist es in bestimmten Fällen möglich, mit dem Veranstalter zu verhandeln und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft sind zumindest kostenfreie Umbuchungen möglich. Storniert dagegen der Veranstalter, sind von den Gästen keinerlei Kosten zu tragen.

Was gilt bei Kreuzfahrten?

Bei Kreuzfahrten gelten dieselben Voraussetzungen für Stornierungen wie für Pauschalreisen.

Lassen sich Individualreisen wegen Corona stornieren?

Was Individualreisen betrifft, ist die Lage ähnlich: Sofern die gebuchten Leistungen vonseiten eines Veranstalters nicht eingehalten werden können, können Unternehmen keine Stornierungskosten verlangen. Werden Übernachtungen von den Veranstaltern storniert, erhalten die Reisenden also ihr Geld zurück.

Bei bestimmten Mängeln aufgrund in Kraft tretender Corona-Maßnahmen empfiehlt es sich auch in diesem Fall, eine Einigung mit den Hoteliers zu finden. Ein Beispiel wäre erneut ein Strandurlaub, bei dem der Strand einer Hotelanlage nicht benutzt werden darf, als auch ein Wellnessurlaub, bei dem Pools und Spas geschlossen bleiben müssen. Bei verkürzten Aufenthalten darf bei Individualreisen ebenfalls nur die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts berechnet werden.

Urlaub in Pandemie-Zeiten: So klappt es mit der Buchung

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    Können Flüge kostenfrei storniert werden?

    Können bestimmte Flughäfen plötzlich nicht mehr angeflogen werden, können Reisende ihren Flug nach deutschem Recht kostenfrei stornieren. Mittlerweile bieten ohnehin immer mehr Fluggesellschaften kostenfreie Stornierungen aufgrund von Corona an.

    Allerdings handelt es sich nicht um den Regelfall. So gibt es nach wie vor Tarife, die nicht kostenfrei storniert werden dürfen. Sofern die Stornokosten in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegt sind, können Unternehmen diese auch verlangen. Nicht geklärt ist, ob im Fall von Quarantänen ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht. Hier empfiehlt es sich, mit der betroffenen Fluggesellschaft nach einer Lösung zu suchen. So werden in Sonderfällen Umbuchungen oder Gutschriften angeboten.

    Falls es sich um einen Flug aus dem Ausland handelt, ist das ausländische Recht anwendbar. Hier sind die jeweiligen Beförderungsbedingungen zu lesen. Fest steht: In einigen Ländern, darunter beispielsweise Italien und Spanien, können Flüge unter bestimmten Umständen tatsächlich kostenfrei storniert werden.

    Werden Flüge von der Fluggesellschaft abgesagt, müssen Fluggästen sämtliche Kosten erstattet werden.

    Wie sehen die Stornierungsmöglichkeiten für Bahnfahrten aus?

    Bei einer Verspätung ab 60 Minuten oder im Fall eines Zugausfalls erhalten Fahrgäste eine Entschädigung - und zwar auch dann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie Corona-Maßnahmen zurückzuführen ist. Möchte der Fahrgast selbst stornieren, muss dieser mit tariflichen Stornierungsgebühren rechnen.

    Positiver Corona-Test: Wer übernimmt die Stornierungskosten?

    Muss ein Urlauber seine Reise wegen eines positiven Corona-Tests oder einer angeordneten Quarantäne aussetzen, müssen die Reisenden die Stornierungskosten für die Pauschalreise, Flüge oder Hotels selbst tragen. Es sei denn, man hat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen - dann werden die Stornokosten übernommen.

    Wird man am Urlaubsort vor der Rückreise positiv getestet, muss man die Zusatzkosten für die Quarantäne allerdings selbst tragen. (day)