Mit dem Monatswechsel treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft. Die Neuerungen im Überblick und was Sie dazu wissen müssen.

  • Auch im Mai gibt es wieder einige Änderungen für Verbraucher
  • Das betrifft Familien genauso wie WhatsApp-Nutzer
  • Die wichtigsten Änderungen in diesem Montag haben wir für Sie zusammengefasst

Alles neu macht der Mai? Nicht ganz. Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin das Leben in Deutschland. Und doch gibt es im Mai eine Reihe neuer Gesetzesregelungen. Wir zeigen, was sich jetzt alles für Familien, Jugendliche und WhatsApp-Nutzer ändert.

Kinderbonus für Familien

In der Corona-Krise sollen Eltern besonders unterstützt werden, dafür hat man sich auf einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind geeinigt. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten.

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Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

Jugendschutz wird reformiert

Das alte Jugendschutzgesetz, das im Kern noch aus dem Jahr 2002 stammt, wird im Mai reformiert. Das neue Jugendschutzgesetz soll dabei Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und sexueller Belästigung schützen. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen.

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Künftig vorgeschrieben sind ferner einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgeformt werden. Sie kann laut Familienministerium „in letzter Konsequenz“ Bußgelder gegenüber den Anbietern verhängen.

Mehr Geld für Maler und Lackierer

Der Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt – in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.

WhatsApp-Frist läuft aus

Am 15. Mai endet die gesetzte Frist bei WhatsApp, um die neuen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Wer WhatsApp danach noch im vollen Umfang nutzen will, muss den neuen Nutzungsrichtlinien zustimmen – ansonsten kann er den Messenger nur noch eingeschränkt verwenden. Wer seine Zustimmung verweigert, wird „für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können“, kündigt WhatsApp an. (aju/dpa)