Hofheim. Drei Raser haben auf der A66 einen Unfall verursacht. Dabei starb eine Frau. Die Polizei fahndet weiterhin nach einem der Fahrer.

Nach einem Unfall auf der Autobahn 66 mit tödlichem Ausgang wird nun gegen drei Autofahrer wegen Mordes ermittelt. Laut Polizeiangaben fuhren die Täter mutmaßlich ein illegales Autorennen auf der Straße in Höhe von Hofheim im Taunus. Dabei wurde die Insassin eines nicht beteiligten Wagens getötet.

Nach einem der Fahrer werde weiterhin gefahndet, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag. Gegen ihn sei ebenso wie gegen die beiden anderen bereits festgenommenen Männer Haftbefehl erlassen worden. Ermittelt wird wegen Mordes aus niederen Beweggründe sowie mit gemeingefährlichen Mitteln. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ von dem Mordvorwurf berichtet.

Unfall auf der A 66: Frau kam durch Raser ums Leben

Die drei Männer sollen am Samstagmittag mit ihren Sportwagen auf der Autobahn ein Rennen gefahren sein. Laut Staatsanwaltschaft verlor einer von ihnen beim Überholen mit etwa Tempo 200 die Kontrolle über sein Fahrzeug und rammte einen nicht am Rennen beteiligten Wagen. Eine Frau, die in dem Fahrzeug saß, kam ums Leben. Ihre Identität ist bislang nicht eindeutig geklärt, die Leiche soll wahrscheinlich am Dienstag obduziert werden. Beide Autos waren nach dem Zusammenstoß ausgebrannt.

Polizei nimmt zwei Raser in Gewahrsam – weiterer Fahrer auf der Flucht

Der 29 Jahre alte Fahrer des verunglückten Sportwagens war in eine Klinik gebracht und dann festgenommen worden. Ein 26-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen stellte sich am selben Tag der Polizei. Der dritte Sportwagen wurde in einem Stadtteil von Hofheim gefunden, das Auto ist laut Polizei in Dubai zugelassen. Der Fahrer ist flüchtig.

Vor drei Jahren waren in Deutschland zum ersten Mal Raser wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Der Fall der sogenannten Ku’damm-Raser von Berlin ging bis vor das Bundesgerichtshof (BGH), das Urteil gegen einen von ihnen wegen Mordes ist mittlerweile rechtskräftig. Der andere Mann steht derzeit in Berlin vor Gericht, gegen ihn hatte der BGH das Urteil aufgehoben.

(dpa/fmg)