Palma de Mallorca. Auf Mallorca steigen die Corona-Zahlen. Nun gilt eine Reisewarnung für die balearische Ferieninsel. Die wichtigsten Infos für Urlauber.

  • Für Spanien gilt eine Reisewarnung – davon ist auch Mallorca betroffen
  • Die Infektionszahlen auf der Insel sind zuletzt stark angestiegen
  • Zuvor wurde die Region zum Risikogebiet erklärt

Während einige Gebiete in Spanien schon seit Wochen mit wachsenden Corona-Zahlen zu kämpfen haben, blieb das Infektionsgeschehen auf Mallorca recht überschaubar. Seit Freitag steht fest: Die Corona-Fälle auf der Baleareninsel steigen so stark an, dass das RKI und die Bundesregierung die Insel ebenfalls zum Risikogebiet erklärten. Das Auswärtige Amt hat nun eine Reisewarnung für das spanische Festland und die Balearen ausgesprochen – darunter fällt auch Mallorca. Was bedeutet das für Urlauber? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was unterscheidet Reisewarnung und Risikogebiete?

Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, geht es davon aus, dass für Reisende „eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, wie es auf der Webseite des Ministeriums heißt. Die Reisewarnung kann als Stornierungsgrund bei Reiseveranstaltern gelten.

Davon zu unterscheiden sind die sogenannten Risikogebiete, zu denen laut Robert-Koch-Institut (RKI) rund 130 Länder gehören: Darunter sind Regionen zu verstehen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Nicht für alle Risikogebiete gilt automatisch eine Reisewarnung.

Was muss bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet beachtet werden?

Rückkehrer aus Risikogebieten unterliegen der Testpflicht. An einigen Flughäfen wurden bereits Teststationen errichtet.
Rückkehrer aus Risikogebieten unterliegen der Testpflicht. An einigen Flughäfen wurden bereits Teststationen errichtet. © dpa | Robert Michael

Reisende aus Risikogebieten müssen künftig nach ihrer Rückkehr einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich testen lassen. Dies ist bereits an einigen deutschen Flughäfen und Bahnhöfen möglich. Zudem müssen sich alle Rückkehrer aus entsprechenden Regionen bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden, sofern im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug keine Aussteigekarte ausgefüllt wurde.

Risikogebiet-Rückkehrer müssen sich in häusliche Quarantäne begeben, bis ihr Testergebnis vorliegt. Ist das Ergebnis negativ, darf die Quarantäne beendet werden.

Mallorca – Kann man trotz Reisewarnung auf die Insel reisen?

Ja. Denn die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist kein Reiseverbot. Wer reisen möchte, kann dies tun. Die spanischen Grenzen sind geöffnet. Jedoch kann es jederzeit zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens oder strengen Ausgangssperren kommen.

Sollte sich die Lage vor Ort dramatisch ändern, wie es in vielen Ländern im März der Fall war, können sich Reisende nicht auf eine erneute Rückholaktion verlassen, wie Außenminister Heiko Maas (SPD) gegenüber unserer Redaktion betonte.

Was passiert mit meinem Flug-Ticket nach Mallorca?

Trotz Reisewarnung starten Flugzeuge nach Mallorca. Wer einen Flug aufgrund einer Reisewarnung stornieren will, hat allerdings in der Regel kein Recht auf die Erstattung des Ticketpreises – Fluggesellschaften zeigen sich meist wenig kulant. Trotzdem kann es sich lohnen, bei der Airline nach einer Erstattung zu fragen.

Wenn der Flug gestrichen wird, sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, den Kunden den Ticketpreis zu erstatten, eine Ersatzbeförderung oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt anzubieten. Dies regelt Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Pauschalreise nach Mallorca – Bleibt man auf den Kosten sitzen?

Wie das Auswärtige Amt informiert, hat jeder Reisende vor Antritt einer Pauschalreise die Möglichkeit, ohne Angabe vom Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten – allerdings sei er dann verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine Entschädigung zu zahlen. Aber: Diese Entschädigungszahlung müsse nicht geleistet werden, wenn am Reiseziel „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) schreibt, dass viele Gerichte eine Reisewarnung inzwischen als „außergewöhnlichen Umstand“ akzeptieren. Betroffene sollen das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen. Gutscheine müssen als Erstattung nicht angenommen werden.

Bei Pauschalreisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden, sollte mit der Stornierung noch gewartet werden – schließlich kann sich die Situation im Zielland auch wieder positiv verändern. Zudem können sich Verbraucher nicht auf eine Reisewarnung berufen, wenn unklar ist, ob sie zum Zeitpunkt der Reise noch gültig ist.

Zunächst galt Mallorca nur als RIsikogebiet – nun hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.
Zunächst galt Mallorca nur als RIsikogebiet – nun hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen. © dpa | Clara Margais

Kann ich Hotel oder Ferienhaus kostenlos stornieren?

Das entscheidet sich im Einzelfall. Viele Urlauber fragen sich in Anbetracht der Reisewarnung, was aus der Buchung von Hotel oder Ferienwohnung wird. Doch im Falle einer Individualbuchung gibt es ebenfalls keine einheitliche Regelung zu kostenlosen Stornobedingungen.

Das EVZ weist darauf hin, dass viele Anbieter während der Corona-Krise besonders flexible Storno- und Umbuchungsregelungen anbieten. Dementsprechend lohnt sich auch hier eine Kontaktaufnahme. Je rechtzeitiger die Unterkunft storniert wird, desto niedriger dürften die Stornogebühren ausfallen.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch die Frage, ob über ein deutsches Portal oder direkt bei der Unterkunft gebucht wurde. Das deutsche Recht sieht laut Verbraucherzentrale vor, dass eine Unterkunft nicht bezahlt werden muss, wenn die Nutzung aufgrund bestimmter Umstände nicht möglich ist – zum Beispiel aufgrund von Einreisebeschränkungen. Bei Vertragsabschluss im Ausland gilt das jeweilige Landesrecht.

Trotz Reisewarnung: Kann ich eine Buchung wagen?

Urlauber können jetzt zum Beispiel für den Oktober in der Hoffnung buchen, dass dann keine Reisewarnung mehr für ihr ausgewähltes Urlaubsland besteht. Gilt die Reisewarnung kurz vor Reiseantritt weiter oder würde die geplante Reise durch verschiedene Einschränkungen erheblich beeinträchtigt, so stehen die Chancen den Experten zufolge gut, stornokostenfrei zurücktreten zu können.

(raer)

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