Berlin. Was passiert, wenn ich in ein Corona-Risikogebiet reise und in Quarantäne muss? Das sollten Arbeitnehmer über die Situation wissen.

  • Reisen in ein Corona-Risikogebiet können nach dem Urlaub für Konsequenzen sorgen
  • So sollen künftig Corona-Tests direkt am Flughafen stattfinden, wenn Urlauber aus Risikogebieten zurückkehren
  • Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, hat im Zweifel Pech. So sieht die Situation für Arbeitnehmer dann aus

Ein Urlaub oder ein spontaner Wochenendtrip kann sich durch die Corona-Pandemie in die Länge ziehen. Nämlich dann, wenn man plötzlich nicht mehr einfach zurück nach Deutschland kommt. Doch was passiert, wenn Urlauber in der Reiseregion feststecken und nicht zurück zur Arbeit können?

Insbesondere, wenn die Reisenden in einem der Länder unterwegs sind, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet deklariert hat, kann die Lage kompliziert werden.

Corona: Rückkehrer aus Risikogebieten sollen am Flughafen getestet werden

Denn die Gesundheitsminister der Länder haben sich darauf verständigt, Rückkehrer aus Risikogebieten direkt am Flughafen zu testen. Dazu sollen Corona-Testzentren an den Flughäfen entstehen. Noch sind die Pläne aber nicht umgesetzt.

Vorstellbar ist zudem, dass ein Hotel unter Quarantäne gestellt wird, oder die Fluggesellschaft Reisende aus einem akut betroffenen Gebiet nicht transportieren möchte. Bekommen Arbeitnehmer dann weiter ihren Lohn, wenn sie nicht zur Arbeit kommen können?

Reise ins Risikogebiet: Arbeitnehmer können Vergütungsanspruch verlieren

Darauf können sie sich nicht verlassen. „Wer wissentlich in ein Risikogebiet fährt und dann nicht nach Urlaubsende zur Arbeit kommen kann, weil er etwa im Hotel feststeckt, verliert im Zweifel auch seinen Vergütungsanspruch“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Für diese Länder gelten Corona-Reisewarnungen.

Urlaub im Corona-Risikogebiet: Was können Arbeitnehmer tun?

  • Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber aber vereinbaren, ob sie aus der Ferne arbeiten oder weitere Urlaubstage für die Zeit der Abwesenheit einsetzen können.
  • Eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet kann auch in Deutschland eine Quarantäne nach sich ziehen.
  • Die Bundesländer können für Reiserückkehrer aus bestimmten Ländern die Pflicht erlassen, sich 14 Tage ausschließlich zu Hause aufzuhalten.

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Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, hat im Zweifel Pech. „Wenn man schon vorher von den Quarantänebestimmungen wusste, nimmt man die eigene Arbeitsunfähigkeit sehenden Auges in Kauf - und kann die Vergütung im Quarantänefall nicht auf den Arbeitgeber abwälzen“, fasst Meyer die herrschende Rechtsauffassung zusammen.

Land während des Urlaubs zum Risikogebiet erklärt

Selbst wer sich bei einer Urlaubsreise im Risikogebiet ansteckt, und dann nicht zur Arbeit kommen kann, müsse damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Lohn während der Krankheit nicht zahlt. „Der Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall verlangt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist.“ Lesen Sie hier: Auf Mallorca ziehen die Party-Touristen nun an die Strände von Magaluf.

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Dies sei nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Erkrankung nach seiner Rückkehr aus dem Risikogebiet die zwingend angeordnete 14-tägige Quarantäne einhalten muss, und auch aus diesem Grund nicht zur Arbeit kommen kann. Das würde von der Rechtsprechung im Streitfall berücksichtigt.

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Wird das Urlaubsland erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt, haben Arbeitgeber dagegen schlechtere Chancen, zu beweisen, dass jemand seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, so Meyer. Noch gibt es zu all diesen Szenarien aber keine geltende Rechtsprechung.

(dpa/msb)