Münster. Viele Kinder auf engem Raum – das Ansteckungsrisiko in Schulen ist hoch. Darf das Kind deshalb zuhause bleiben? So ist die Rechtslage.

In den vergangenen Tagen sind in Deutschland diverse Schulen zwischenzeitlich geschlossen worden, weil es im Umfeld der Einrichtungen Coronavirus-Verdachtsfälle oder Infizierte gab. Wenn eine Schulschließung allerdings nicht offiziell angeordnet wird, darf ich auch dann mein Kind vorsichtshalber zu Hause lassen?

Ganz unabhängig davon, was medizinisch sinnvoll ist, ist die Rechtslage dazu eindeutig: „Nein, das dürfen Eltern nicht“, sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster.

Das gilt jedenfalls bei schulpflichtigen Kindern. „Solange sich das Gesundheitsamt oder die Schule nicht entscheiden, die Schule zu schließen, müssen Kinder da hingehen“, erklärt er. Eine Ausnahme von der Schulpflicht besteht, wenn das Kind krank ist.

„Wer sich nicht an die Schulpflicht hält, dem droht theoretisch ein Bußgeld“, erläutert Achelpöhler. Bei häufigerem Fehlen kann dies bei 200 Euro liegen. In Extremfällen kann sogar das Sorgerecht bei der Verletzung der Schulpflicht eingeschränkt werden.