Kopenhagen. Ein Gericht hat den Erfinder Peter Madsen wegen Mordes an Kim Wall zu lebenslanger Haft verurteilt. Madsen will das Urteil anfechten.

Der dänische Erfinder Peter Madsen ist für den Mord an der schwedischen Journalistin Kim Wall in seinem U-Boot zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Kopenhagener Gericht schickte ihn am Mittwoch lebenslang ins Gefängnis. „Nach der Gesamtbewertung hält es das Gericht für erwiesen, dass der Verdächtige Kim Wall getötet hat“, sagte Richterin Anette Burkø. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen. Dieses Urteil will der 47-Jährige nicht akzeptieren. Er werde in Berufung gehen, kündigte seine Verteidigerin nur Minuten später an.

Madsen war angeklagt, die Journalistin an Bord erst gefoltert, dann getötet, schließlich ihre Leiche zerstückelt und ins Meer geworfen zu haben. Dabei soll er eine Sex-Fantasie ausgelebt haben. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Madsen sein Opfer brutal folterte und tötete. Danach – diesen Teil hatte Madsen zugegeben – zerteilte er die Leiche der 30-Jährigen und warf sie ins Meer. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte die Richterin. Sie sprach von einem besonders brutalen „zynischen und geplanten sexuellen Übergriff und Mord“.

Spektakulär war der Prozess nicht nur wegen des ungewöhnlichen Tatorts in einem selbstgebauten U-Boot. Während der Verhandlung kamen auch grausige Details über den in Dänemark als exzentrischen Erfinder bekannten Madsen zu Tage. So zeigte die Staatsanwaltschaft Videos echter Hinrichtungen, die Madsen auf einer Festplatte gespeichert hatte. Zeugen sagten aus, der 47-Jährige habe vom perfekten Verbrechen geträumt.

Peter Madsen hatte den Mord immer bestritten

Madsen selbst hatte allerdings sowohl den Mord als auch sexuellen Missbrauch immer bestritten. Der Tod der 30-Jährigen sei ein tragischer Unfall gewesen, hatte er erklärt. Am letzten Prozesstag betonte der Angeklagte, alles, was geschehen sei, tue ihm „sehr, sehr leid“.

Dänischer U-Boot-Tüftler bestreitet Mord an Journalistin

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    Experten hatten Madsens Erklärung vor Gericht als unwahrscheinlich eingeschätzt. Auch Psychologen halten ihn für extrem unglaubwürdig und schwer gestört, jedoch nicht für krank. (dpa)