Celle. Ein Ehepaar hat per Schweizer Konto versucht, Geld am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Nun müssen die Hartz-IV-Bezieher 175.000 Euro zahlen.

Ein Ehepaar, das als Hartz-IV-Empfänger Vermögen auf einem Schweizer Konto verschwiegen hatte, muss für zehn Jahre 175.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nach Angaben vom Dienstag entschieden.

Aufgeflogen war der Schwindel des Paares aus dem Emsland durch eine CD mit Kontodaten von Deutschen bei einer Schweizer Bank.

Aufwendiger Lebensstil des Paares

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz die CD angekauft hatte, erfuhr das Jobcenter Ende 2014 von einem Konto des Ehemanns mit rund 147.000 Euro und forderte Leistungen zurück. Der Mann bestritt, dass es sich um sein Vermögen handelte, und sah sich als „Opfer eines totalen Vernichtungsfeldzugs von Behörden und Justiz“.

Das Gericht wertete den aufwendigen Lebensstil des Paares jedoch anders. Die Richter verwiesen auf zahlreiche Bareinzahlungen auf das Girokonto, den Barkauf eines Autos, Sondertilgungen des Hauskredits und Schulgeld an Privatgymnasien für die Söhne.

Das Paar habe durch selektive Vorlage von Kontoauszügen versucht, den Eindruck der völligen Überschuldung zu erwecken, begründete das Gericht. (dpa)