Hannover. Ernst August von Hannover widerruft eine Schenkung an seinen Sohn – kurz vor dessen Gang zum Traualtar. Es geht aktuell um Dankbarkeit.

Hochadel verpflichtet. Der Hochzeit von Ernst August Erbprinz von Hannover (33) und der russischen Modedesignerin Ekaterina Malysheva (30) am kommenden Sonnabend soll es an Pomp nicht fehlen: Trauung in der Marktkirche, einem Wahrzeichen Hannovers, dann Fahrt in einer sechsspännigen Königskutsche auf den Familiensitz Schloss Marienburg. Dort wird das Brautpaar mit Hunderten Gästen aus Adel, Politik und Wirtschaft feiern.

Doch ein Zerwürfnis überschattet das Glück: Ernst August senior (63), Oberhaupt des ehemals regierenden Welfen-Geschlechts, verweigert seine Zustimmung zur Hochzeit, schreibt das „Handelsblatt“. Mehr noch: Er fordert von seinem Sohn die Rückgabe des Familienbesitzes, den er ihm bereits vermacht hat. Ende des Ultimatums: Freitag, einen Tag vor der Hochzeit. Eine Münchner Kanzlei soll die „Rückgabe der Schenkung“ abwickeln, bestätigte ein Sprecher der Anwälte. Dabei geht es ausgerechnet um Schloss Marienburg, Ort der Hochzeit, außerdem um Forstflächen.

Der Vater wirft seinem Sohn „groben Undank“ vor

„Die juristische Klärung des seit Monaten schwelenden Konflikts ist mir nicht leichtgefallen“, ließ Ernst August senior dieser Zeitung mitteilen. „Aber ich sehe mich dazu gezwungen, um die Interessen des Hauses Hannover zu schützen und um den Jahrhunderte alten Besitz mit wichtigen Kulturgütern zu bewahren.“ Dem Anwalt zufolge hofft aber Prinz Ernst August weiterhin, dass sein Sohn an das Gesamtinteresse der Familie denke und einlenke. Er sei zur Verständigung und zum Gespräch bereit. Leider seien bisher eine „Vielzahl von Vermittlungsbemühungen“ gescheitert.

Hält seinen Sohn für nicht dankbar genug: Ernst August von Hannover.
Hält seinen Sohn für nicht dankbar genug: Ernst August von Hannover. © imago/Viennareport | imago stock&people

Der Senior, so der Sprecher, wirft seinem Sohn nach der Schenkung „groben Undank“ vor: So habe der Junior ohne Zustimmung des Vaters Liegenschaften aus dem Familienbesitz veräußert. Außerdem habe er seinen Vater 2012 durch eine Abstimmung von der Spitze der Herzog-von-Cumberland-Stiftung in Liechtenstein verdrängt, die vor allem österreichischen Welfenbesitz verwaltet. Dritter Vorwurf: Das Familienoberhaupt fürchtet, die Ehefrau könnte Haupterbin werden, wenn sein Sohn kinderlos vor ihm stirbt.

Im Schenkungsvertrag, so der Anwalt, habe es einen Passus gegeben, dass in diesem Fall die Schenkung wieder an den Vater zurückfällt. Der Junior ließ diesen Passus entfernen. Erst als der Erbprinz eine Frist verstreichen ließ, um diesen heiklen Punkt wiederaufzunehmen, widerrief der Vater die Schenkung.

„Partyprinz“, „Prügelprinz“ und „Pinkelprinz“

Es war 2004, als Ernst August seinem erstgeborenen von zwei Söhnen Häuser und Land vermacht hatte. Der Junior war damals 21 Jahre alt. Für den Senior, Chef des ältesten Hochadelsgeschlechts Europas und Verwandter der britischen Royals, waren es schwierige Zeiten. Seine Hochzeit mit Caroline von Monaco 1999 rückte ihn verstärkt ins öffentliche Interesse – eine ungeliebte Rolle, auf die er mit wenig Noblesse reagierte: So musste er Schmerzensgeld zahlen, weil er einen Kameramann mit seinem Regenschirm angegriffen hatte. Die Boulevardpresse rächte sich mit Spitznamen: „Partyprinz“, „Prügelprinz“ oder ein noch weniger schmeichelhafter, der auch mit „P“ beginnt und sich darauf bezieht, dass der Aristokrat bei der Expo 2000 vor den türkischen Pavillon uriniert hatte.

2004 stand er wegen des Angriffs auf einen Hotelier vor Gericht, wofür er später rechtskräftig verurteilt wurde. Hinzu kamen gesundheitliche Probleme. Diese Schwächeperiode habe der Sohn für seine Zwecke genutzt, so der Sprecher. Der Bräutigam jedenfalls, so viel ist sicher, wird sich an seinem großen Tag von dem unschönen Streit nichts anmerken lassen – auch dazu verpflichtet schließlich der Adel.

Bereits am heutigen Donnerstag heiraten Ernst August junior und Ekaterina, seit fünf Jahren ein Paar, standesamtlich im Neuen Rathaus von Hannover. Eine Zustimmung des Vaters braucht es da nicht – einzig hätte der Senior die Macht, dem Sohn den Titel „Prinz von Großbritannien und Irland“ zu entziehen. In der britischen Thronfolge rangiert er jedoch ohnehin auf Platz 536.