Berlin. Neue Formen des Zusammenlebens können zu Problemen führen, die dann vor Gericht landen. Das Familienrecht kommt oft an seine Grenzen.

Neulich war Ana wieder bei ihrem Vater Sebastian K. zu Hause. Sonnabend, morgens, 8 Uhr bis 11 Uhr. Diese Zeit wurde als Kompromiss vereinbart. Erst spazieren, dann spielen in der Wohnung, sie kommentiert gerade alles, was sie sieht. Es ist eine spannende Zeit, auch für ihn. Doch dann sagt sie etwas, das Sebastian K. irritiert. Er redet sich ein, es war, weil vielleicht sein Hund streng roch oder weil ihr das Essen nicht geschmeckt haben könnte. Oder ist es nur eine Phase? Es nagt an ihm, weil Ana es vielleicht auch von den Müttern gehört haben könnte. Sie sagt nämlich: „Papa – Bäh!“ Sie wiederholt es und singt sogar: „Papa – Bäh!“

Die Tochter von Sebastian K. hat zwei Mütter, eine ist die leibliche Mutter, die zweite ihre Partnerin. Dort wächst sie auf, das war alles so geplant. Das ist ein Modell, das in Deutschland derzeit immer wieder beschrieben wird mit dem schönen Wort „Regenbogenfamilie“. Das klingt nach paradiesischen Zuständen, nach Win-win-Situation: Zwei Frauen, ein Mann, manchmal noch ein zweiter Mann, man einigt sich wie Erwachsene, und alle profitieren davon. Die Eltern, weil sich die Betreuung auf mehrere Schultern verteilt; das Kind, weil es in einer per se weltoffenen und toleranten Gemeinschaft aufgezogen wird; die Großeltern, weil die vielleicht nie mit Nachwuchs gerechnet haben.

Familien werden diskriminiert

Tatsächlich belegen inzwischen Statistiken, wie gut diese Kinder von Homosexuellen im Alltag zurechtkommen, so wie im berühmten Hollywoodfilm „The Kids Are All Right“. Diskriminierung erleben diese Familien dennoch, zum Beispiel, wenn sie in einer Schwimmhalle oder beim Skilift keinen „Familienpass“ bekommen. Längst jedoch sind solche sogenannten Regenbogenfamilien in Ballungsräumen zunehmend gesellschaftlich akzeptiert. Das Bundesfamilienministerium spricht offiziell von 11.000 Kindern (Stand 2015), die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Doch das Ministerium führt keine Listen über die Sexualität von Eltern und geht selbst von einer weit höheren Zahl von solchen Familienkonstellationen aus.

Ana ist fast anderthalb Jahre alt. „Ich kannte die beiden Frauen schon mehrere Jahre, bevor wir uns entschieden haben, ein Kind zu zeugen“, sagt Sebastian K. über die Mütter seiner Tochter. Seit Jahren waren sie befreundet. Ana war und ist: ein Wunschkind. Sie brauchten lange, erst im dritten Versuchsjahr klappte es bei einer der Frauen, es war künstliche Befruchtung, sie teilten sich die Kosten durch drei. Alles schien gut zu laufen, bis die Mütter einmal zu Besuch kamen. „Sie sahen, dass ich ein Zimmer für Ana eingerichtet hatte“, sagt er. Der Anblick löste bei der leiblichen Mutter Ängste aus, die sich der Vater nicht erklären konnte. Ihr wurde schlecht, der Vater war enttäuscht, freute er sich doch auf die Umgangszeiten mit seiner Tochter. Doch sie benutzten an dem Tag ein neues Wort: „Besuchsonkel“.

Wer der Adoption zustimmt, verliert das Umgangsrecht

Für Constanze Körner sind solche Probleme nicht neu. Sie ist die Leiterin des Regenbogenfamilienzentrums in Berlin Schöneberg – das einzige seiner Art in Deutschland. Hier treffen sich seit mehr als vier Jahren Schwule und Lesben, die Familien gründen wollen. „Häufig geschieht es nach der Geburt des Kindes, wenn plötzlich die Mütter merken, dass sie auch ohne den Vater gut zurechtkommen.“ Manchmal sei es auch umgekehrt: Dass der Vater erst wenig mit dem Kind zu tun haben will, aber dann plötzlich mehr will. Sie rät, dass sich Regenbogeneltern möglichst früh schriftlich auf Dinge einigen. Viele machen das mittlerweile, nennen es „Manifest“ oder „Familienvertrag“.

Auch Sebastian K. und seine beiden Frauen hatten solch ein Schriftstück aufgesetzt. Darin haben sie sich aber nur sehr grob festgelegt: Der Vater wird anerkannt und eingetragen, das Kind wird nicht zur Adoption freigegeben. Das ist für die Co-Mutter insofern schwierig, weil sie dadurch keinerlei gesetzliche Verbindung zu dem Kind hat. Der Vater erklärte, freiwillig Unterhalt zu zahlen nach Düsseldorfer Tabelle. Wörtlich schrieben sie: Sie streben „einen entspannten Umgang“ an. „Wir dachten“, sagt Sebastian, „das werde sich alles ergeben.“

Nur Grüne und FDP befassen sich mit dem Thema

Die Berliner Rechtsanwältin Alexandra Gosemärker ist eine der wenigen Spezialisten für diese Familienform. „Probleme tauchen dann auf, wenn sich einer der drei Mitglieder der Konstellation nicht an die Vereinbarungen hält.“ Die wichtigsten Punkte hierbei seien der Umgang, die Adoption und damit verbunden: das Sorgerecht. Wenn der Vater das Kind zur Adoption freigibt, verliert er laut der jetzigen Rechtslage auch jegliches Umgangsrecht. Wenn er dann noch wenig Kontakt mit dem Kind hatte, schwinden auch später die Chancen auf regelmäßigen Umgang.

Der Gesetzgeber hat daran auch in dieser Legislaturperiode nichts geändert. Die Grünen sind neben der FDP die einzige Partei, die sich eingehender mit dem Thema befasst und aktiv Gesetzesinitiativen einbringt – zum Beispiel zur „familienrechtlichen Institution einer vorgeburtlichen Elternschaftsvereinbarung“. Wenn einmal alle Beteiligten diese unterschrieben hätten, müssten sie sich verbindlich daran halten. Bisher werden diese Vereinbarungen sehr individuell geschlossen. Somit wären nachgeburtliche Streitfälle leichter außerhalb des Gerichts zu lösen. Doch die Parteien im Bundestag streiten derzeit noch über die Öffnung der Ehe, während die in anderen EU-Ländern längst Realität ist.

Familienrecht wird nicht allen gerecht

Rechtsanwältin Gosemärker rät generell vor juristischen Auseinandersetzungen ab. „Die Dynamik, die vor einem Richter entstünde, könnte am Ende mehr zerstören als helfen“, sagt sie. „Das Wichtigste in diesen Konstellationen ist das Vertrauen zueinander.“ Constanze Körner stimmt da zu und sagt, dass einige Probleme auch in der Konstellation liegen können. „Die Co-Mutter hat es schwer“, sagt Körner, „denn sie stillt nicht und sieht dem Kind nicht ähnlich, sie hat aber trotzdem den Schlafmangel, den Windel-Stress und investiert oft am meisten in die neue Familie.“ Aber die schwierigste Rolle sieht sie je nach Familienkonstrukt für den Vater. Er müsse häufig ertragen, nicht „gebraucht“ zu sein, obwohl er Vatergefühle entwickle. Das Familienrecht werde dem noch nicht gerecht.

Nach den drei Stunden, die er jeden Sonnabend mit seiner Tochter hat, bekommt Sebastian K. jede Woche eine E-Mail: Die Mütter bemängeln dann mal, dass ein Ärmel verrutscht ist, mal, dass der Strampler feucht war. Er schläft wegen solcher E-Mails schlecht, er holt sich manchmal Freunde dazu, damit sie bezeugen können, dass er wirklich ein guter Vater ist. In Berlin gibt es ab diesem März eine Beratungsgruppe „Regenbogenväter in Konflikten“. Da will er hin, sehen, dass er nicht allein ist.

Vater geworden zu sein, hat er nie bereut. Er weiß noch, wie es begann, nennt es den „magischen Moment“. Es war Sommer, Ana lag im Bett, um sie standen die drei Eltern. Er weiß noch, dass die Co-Mutter Ana zuerst in die Arme nahm und ihn wegdrängte. Die leibliche Mutter und er standen daneben und weinten.