Berlin. . Der Bundesrat hat der Erhöhung von Hartz IV zugestimmt. Doch diese könnte tatsächlich verfassungswidrig sein. Weil sie zu niedrig ist.

  • Der Bundesrat hat eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze beschlossen
  • Ein Gutachten hat jedoch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung in Frage gestellt
  • Begründung: Die Erhöhung ist so niedrig, dass sie nicht mal das Existenzminimum sichert

Bereits im Vorfeld der Beratungen im Bundesrat war die Kritik groß. Die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge um drei Euro sei viel zu gering, hieß es von Seiten der Gewerkschaften und des Sozialverbandes VdK. Unverschämt, unverantwortlich und unzulässig – so der allgemeine Tenor.

Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes untermauert nun genau jenen letzten Punkt der Unzulässigkeit. Demnach ist die zum Jahreswechsel geplante Erhöhung der Bezüge verfassungswidrig, weil zu niedrig.

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten verpflichten den Gesetzgeber die absehbare Kaufkraftminderung für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung abzuwenden, heißt es in dem Gutachten der Darmstädter Juraprofessorin Anne Lenze. Trotzdem hat der Bundesrat den vorliegenden Kabinettsbeschluss am Donnerstag verabschiedet.

Gutachten: Geringe Erhöhung von Hartz IV gefährdet das Existenzminimum

Lenze verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2014. Demzufolge liege der Regelbedarf bereits an der untersten Grenze dessen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Mit Regelbedarf wird die Menge an Einkommen beschrieben, mit der das Existenzminium in Deutschland inklusive sozialer und kultureller Teilhabe an der Gesellschaft gesichert ist.

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Angesichts der starken Inflation läute die niedrige Anpassung eine "neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums" ein, so Lenze. Mehrere Sozialverbände forderten die noch amtierende Bundesregierung von Union und SPD umgehend zum Handeln auf. Die Erhöhung müsse mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen abdecken.

Hartz IV: Bundesrat stimmte Erhöhung zu

Laut der neuen Verordnung steigt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsende zum Jahreswechsel um drei Euro auf 449 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren steigt um ebenfalls drei Euro auf 376 Euro.

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Ehegatten und Partner erhalten künftig 404 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 360 Euro. Auch hier liegt das Plus bei jeweils drei Euro im Monat. Zudem beträgt der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 283 Euro im neuen Jahr 285 Euro pro Monat. Für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht sich der Satz um ebenfalls zwei Euro auf 311 Euro. (epd/afp/jas)