Magdeburg. Mehr als ein Jahr nach dem Terror-Anschlag in Halle ist der Angeklagte Stephan Balliet verurteilt worden. Er muss lebenslang in Haft.

Als die Vorsitzende Richterin im Halle-Prozess noch einmal in Erinnerung ruft, wie Kevin S. zusammengekauert hinter Kühlschränken um sein Leben flehte und der Angeklagte ihn trotzdem und ohne Gnade erschoss, muss sie kurz pausieren. „Mir fehlen die Worte, dies sachlich zu bewerten, wie es meine Aufgabe ist“, sagt Ursula Mertens an den Angeklagten gewandt. Hörbar atmet sie durch, bevor sie fortfährt mit der Begründung des Urteils.

Mertens ist eine erfahrene Richterin, hat schon vieles gesehen. Doch die Kaltblütigkeit und der Hass, mit dem Stephan Balliet am 9. Oktober 2019 versuchte, die Betenden in der Synagoge von Halle an der Saale umzubringen, und nach seinem Scheitern zwei Menschen tötete sowie mehrere weitere zum Teil schwer verletzte, entsetzen sie.

„Sie sind antisemitisch, Sie sind ausländerfeindlich, Sie sind menschenfeindlich“, fasste sie am Montag in Magdeburg zusammen. Das hat der Prozess noch einmal deutlich über den Charakter des Täters gezeigt. „Sie sind für die Menschheit gefährlich.“

Anschlag in Halle: Lebenslange Haft für Stephan Balliet

Der Attentäter soll deshalb nach dem Willen des Gerichts nie wieder freikommen: Er hat sich, wie das Oberlandesgericht Naumburg am Montag verkündete, des zweifachen Mordes schuldig gemacht, dazu des versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen und mehrerer weiterer Straftaten. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung an. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

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Überraschend kommt dieses Urteil nicht. Dass der 28-Jährige versucht hat, die Menschen in der Synagoge zu töten, hat er nie bestritten. Auch die antisemitischen und rassistischen Hintergründe der Tat hat Balliet nie bestritten, im Gegenteil – wo er konnte, versuchte er im Prozess noch seine Hassideologie auszubreiten.

Viele Gelegenheiten dazu bekam er nicht, die Vorsitzende Richterin war nicht bereit, ihren Gerichtssaal zur Bühne für den Täter zu machen. Stattdessen räumte das Gericht Platz und Zeit ein für diejenigen, die Ziel des Anschlags wurden. Unter den 86 Zeugen, die in den fünf Monaten des Prozesses gehört wurden, waren zahlreiche Überlebende des Anschlags. Gläubige, die in der Synagoge waren, erzählten nicht nur, wie sie den Tag erlebten, sondern berichteten auch, wie die Tat bis heute ihr Leben prägt.

Terroranschlag in Halle: Der Angeklagte Stephan Balliet ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden.
Terroranschlag in Halle: Der Angeklagte Stephan Balliet ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden. © dpa | Ronny Hartmann

Anschlag in Halle: Zeugen leiden noch heute unter den Folgen

Einige der Betroffenen sind Nachkommen und Verwandte von Holocaustüberlebenden – sie machten deutlich, dass sie Opfer desselben Hasses sind, der auch 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs immer noch präsent ist in Deutschland.

Karsten Lissau, der Vater des ermordeten Malerlehrlings Kevin S., legte ein bewegendes Zeugnis ab, Ismet Tekin, Inhaber des Kiez-Döners, in dem S. starb, berichtete, wie sehr er und sein Bruder noch immer unter den Folgen dieses Tages leiden. Auch in der Urteilsbegründung betonte die Richterin immer wieder, welche tiefen Spuren die Tat im Leben der mehr als 40 Nebenkläger und Nebenklägerinnen hinterlassen hat.

Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung begrüßt Höchststrafe

„Es war ein Vorbildverfahren im Hinblick darauf, wie stark man Betroffenenrechte und -wahrnehmung zur Geltung bringen kann“, sagt Anwältin Kati Lang, die mehrere Nebenklägerinnen vertritt. Sie warnt davor, mit dem Schuldspruch den Fall als erledigt zu betrachten. „Nur weil das Verfahren gut gelaufen ist, heißt das nicht, dass alles gut ist“, sagt Lang. Die Zeugenaussagen aus dem familiären Umfeld des Täters seien erschreckend.

Auch Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, mahnte, den Fall nicht einfach zu den Akten zu legen. „Das Urteil gibt Trost, darf uns aber nicht ruhen lassen“, sagte Klein unserer Redaktion. In der Zukunft müsse es darum gehen, weiter die Hintergründe und den Kontext zu erforschen, um zu verstehen, wie solche Taten verhindert werden können. „Der Täter mag allein gehandelt haben. Aber er bewegte sich in einem Resonanzraum, wo er insbesondere in der digitalen Welt Inspiration und Bestätigung fand und sich offenbar immer weiter radikalisieren konnte“, sagte Klein.

Leerstellen auch nach 26 Verhandlungstagen

Wie genau dieser Resonanzraum aussah, das ist eine der Leerstellen, die auch nach 26 Verhandlungstagen bleiben. Klar ist, dass der Attentäter viel Zeit online verbrachte, sich auf Imageboards mit Gleichgesinnten austauschte und radikalisierte. Doch mit wem genau er dort Kontakt hatte, wie viel diejenigen wussten oder hätten wissen können, bleibt im Dunkeln – der Täter war an dieser Stelle zu keinen Antworten zu bewegen.

Christina Feist ist eine der Nebenklägerinnen, sie war an jenem Tag in der Synagoge. Was bleibe von dem Prozess, sei die Stimme der Nebenklage, sagt sie. Feist ist froh, dass der kräftezehrende Prozess vorbei ist – und will doch weitermachen, weiter öffentlich sprechen über Antisemitismus und Rassismus und ihre Verankerung in der Gesellschaft. „Je weniger Stimmen weitermachen“, sagt sie, „desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir in Vergessenheit geraten.“

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