Magdeburg. Ein Psychiater soll sein Gutachten zu dem Angeklagten im Halle-Prozess vorlegen. Davon hängt die Dauer einer möglichen Haftstrafe ab.

Der Angeklagte hat den rechtsterroristischen Anschlag in Halle zwar gestanden – ob er schuldfähig ist, steht aber noch nicht fest. Ein psychiatrisches Gutachten soll bei der Verhandlung am Dienstag nun diese Frage klären. Dazu hat der Gutachter bereits vor Prozessbeginn Gespräche mit dem Angeklagten geführt und das Verhalten des 28-Jährigen an den ersten 17 Prozesstagen beobachtet. Von der Schuldfähigkeit hängt auch die Länge der Freiheitsstrafe ab, die dem Angeklagten unter anderem wegen Mordes droht.

Laut Strafgesetzbuch handelt ohne Schuld, wer wegen „krankhafter seelischer Störung“, „tiefgreifender Bewusstseinsstörung“ oder „schwerer anderer seelischer Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen.

„Der Spiegel“ hatte schon im Mai von einem vorläufigen Gutachten über den Angeklagten berichtet. Demnach attestierte der Gutachter dem Angeklagten zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen, hielt ihn aber dennoch für voll schuldfähig.

Anschlag in Halle: Angeklagter wollte Synagoge stürmen

Seit Juli läuft das Verfahren um den Anschlag. Am 9. Oktober 2019 hatte der schwer bewaffnete Stephan Balliet versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein Blutbad anzurichten.

Sein Versuch, in das Gotteshaus einzudringen, scheiterte. Daraufhin erschoss er zunächst eine 40 Jahre alte Passantin und kurz darauf einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss. Auf seiner Flucht verletzte er weitere Menschen und lieferte sich einen Schusswechsel mit der Polizei, bevor er festgenommen werden konnte.

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Der 28 Jahre alte Deutsche hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Die eingesetzten Waffen hatte er teils selbst gebaut. Der Prozess läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg, findet aus Platzgründen aber in Magdeburg statt. Am Dienstag soll es neben dem psychiatrischen Gutachten unter anderem um die Schussverletzung des Angeklagten gehen.

Halle-Prozess: Internet-Aktivitäten des Angeklagten im Fokus

An den ersten 17 Prozesstagen waren nach dem Angeklagten Menschen aus dessen persönlichem Umfeld und viele Überlebende aus der Synagoge und von den anderen Tatorten als Zeugen aufgetreten. Außerdem sagten zahlreiche Ermittler vom Bundeskriminalamt (BKA) aus.

Dabei hatten Anwälte der Nebenkläger kritisiert, dass die BKA-Experten mehrmals Wissenslücken offenbarten und einräumen mussten, bestimmte Ermittlungsansätze, gerade zu den Internet-Aktivitäten des Angeklagten, nicht weiter verfolgt zu haben. Das Gericht soll die Internet-Aktivitäten des Angeklagten daher am Mittwoch noch einmal genauer untersuchen.

Als Gutachterin ist dafür die Autorin Karolin Schwarz geladen. Schwarz schreibt über neue Formen des Rechtsextremismus und soll dem Gericht erklären, wie die Plattformen, auf denen sich der Angeklagte in den Jahren vor dem Anschlag aufhielt, funktionieren. Mit diesem Punkt soll die Beweisaufnahme enden.

Die Plädoyers von Anklage, Nebenklage und Verteidigung sind für Mitte November angesetzt. Angesichts der mehr als 20 Vertreter der Nebenklage erwartet das Gericht, dass dies mehrere Tage dauert. (raer/dpa)

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