Karlsruhe. 2018 erhielt die rechtsextreme Partei 878.325 Euro. Jetzt ist ein Antrag in Karlsruhe eingetroffen, um diesen Geldhahn zuzudrehen.

Der Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zum

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ist am Montag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Er werde nun als erstes ein Aktenzeichen bekommen, sagte der Sprecher des Gerichts in Karlsruhe auf Anfrage.

Die Möglichkeit, einer Partei wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten den Geldhahn zuzudrehen, wurde 2017 neu geschaffen. Das Verfahren sieht vor, dass die Verfassungsrichter zunächst die Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorläufig bewerten. Danach kann es eine mündliche Verhandlung geben, zwingend nötig ist das aber nicht. Sollten die Richter dem Antrag stattgeben, würde der Ausschluss zunächst für sechs Jahre gelten. Eine Verlängerung könnte aber beantragt werden.

NPD: Verfassungsfeindliche Aktivitäten belegt

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben dem Verfassungsgericht nach eigenen Angaben mehr als 300 Belege für „fortdauernde verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD“ vorgelegt. Daraus gehe hervor, „dass die NPD die parlamentarische Demokratie verachtet und einem völkischen Denken verpflichtet ist, das dem Prinzip der Menschenwürde widerspricht“.

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Die Antragsteller zogen mit ihrem Schritt die Konsequenzen aus dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017.

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Dieses urteilte damals,

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Daher könne man sie nicht verbieten.

In seinem knapp 300 Seiten langen Urteil stellte der Zweite Senat einstimmig für die NPD eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ fest. „Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“.

  • Hintergrund:

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Artikel 21 Absatz 3 im Grundgesetz wurde geändert

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies seinerzeit aber ausdrücklich auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ des Staates hin – etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Das habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der Gesetzgeber.

Dieser änderte anschließend das Grundgesetz. In Artikel 21 Absatz 3 heißt es nun: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“

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    Parteien erhalten nach dem Gesetz eine staatliche Teilfinanzierung. Diese bemisst sich nach dem Grad ihrer Verankerung in der Gesellschaft. Ausschlaggebend dafür sind ihre Wahlergebnisse und die eingeworbenen Mittel aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden. Eine Partei erhält staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhielt.

    NPD erhielt im vergangenen Jahr 878.325 Euro

    Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen fließt an sie laut Parteiengesetz ein Euro, für jede weitere Stimme sind es 83 Cent. Und die Parteien erhalten bis zu einer bestimmten Obergrenze für jeden Euro, den sie aus Beiträgen oder Spenden einnehmen, 45 Cent aus der Staatskasse.

    Hintergrund:

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    Laut Bundestagsverwaltung erhielt die NPD 2018 staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro. An dieser Summe orientiert sich auch die Höhe der vierteljährlichen Abschlagszahlungen im laufenden Jahr – rund 200.000 Euro je Quartal. Zum Vergleich: CDU und SPD bekamen 2018 jeweils rund 56 Millionen Euro. Die Einnahmen der NPD sind vor allem infolge schlechterer Wahlergebnisse bereits deutlich zurückgegangen.

    2008 flossen an sie noch fast 1,5 Millionen Euro. Dass die NPD bei der jüngsten Europawahl nur 0,3 Prozent der Stimmen erzielte, wird ihre Einnahmen laut Bundestagsverwaltung weiter sinken lassen. Bei einem Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung liegt die Messlatte niedriger als bei einem Verbotsverfahren. Hier wird nämlich nicht vorausgesetzt, dass eine verfassungsfeindliche Partei ihre Ziele potenziell auch erreichen kann.

    Politiker begrüßte den Antrag

    Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Ressortchef Hans-Joachim Grote, begrüßte den Antrag. Dies sei ein notwendiger und konsequenter Schritt, sagte der CDU-Politiker. „Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, der darf keine staatlichen Gelder für seine Arbeit erhalten“, so Grote. Auch AfD-Chef Jörg Meuthen äußerte Verständnis für den Schritt. „Die NPD ist für mich eine extremistische Partei“, sagte er. Von daher könne er verstehen, dass der Staat nicht verpflichtet sein sollte, diese Partei mit zu finanzieren.

    Aus Sicht von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht ist es ein konsequenter Schritt, der rechtsextremen NPD den staatlichen Geldhahn zuzudrehen. „Der NPD, die Ausgrenzung und Menschenverachtung offen propagiert, muss schleunigst der finanzielle Nährboden entzogen werden“, ließ der CDU-Politiker über sein Ministerium mitteilen. Stahlknecht hatte federführend daran mitgewirkt, das zweite NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe anzustrengen.

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte, die Anhänger der NPD schürten Rassismus und Gewalt. „Dafür darf es keinen Euro staatlicher Parteienfinanzierung und keine Steuerprivilegien mehr geben.“ Der Rechtsextremismus müsse mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden, sagte die Sozialdemokratin.

    Im April hatte ein Gericht entschieden, dass das

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    nicht zeigen muss. (dpa/epd)