Genf. Die Regierung von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi soll laut UN die Verbreitung von Hass gegen Rohingya zugelassen haben.
Eine
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wirft dem Militär Myanmars Massentötungen und -vergewaltigungen unter der muslimischen
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mit der „Absicht von Völkermord“ vor. In ihrem am Montag veröffentlichten Bericht fordert die unabhängige Kommission, den Oberbefehlshaber der Streitkräfte sowie fünf weitere Generäle wegen Anstiftung zu schlimmsten Verbrechen vor Gericht zu stellen.
Es lägen genügend Informationen vor, aufgrund derer ein „kompetentes Gericht“ wegen des Vorgehens der Sicherheitskräfte im Bundesstaat Rakhine die Verantwortlichkeit der Armeeführung für Völkermord feststellen könne. Die UN-Ermittler warfen der Regierung von Friedensnobelpreisträgerin
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vor, die Verbreitung von Hass zugelassen und die Minderheiten in den Bundesstaaten Rakhine, Kachin und Shan nicht vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geschützt zu haben.
Kommission: Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden
Seit August sind fast
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aus dem überwiegend buddhistischen Myanmar ins benachbarte Bangladesch geflohen. Auslöser sollen Angriffe von militanten
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auf Armeeposten gewesen sein, woraufhin die Sicherheitskräfte im Bundesstaat Rakhine massiv gegen die Bevölkerungsgruppe vorging. Das Vorgehen des Militärs, das ganze Dörfer abbrennen ließ, habe in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Sicherheitslage gestanden, heißt es in dem
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.
Die Kommission fordert den
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auf, sicherzustellen, dass alle Täter zur Rechenschaft gezogen würden, vorzugsweise durch eine Klage gegen
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vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag oder durch Einrichtung eines Sondertribunals. Zudem sollte der UN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen die Verantwortlichen verhängen und Myanmar mit einem Waffenembargo belegen.
Regierung weist Vorwürfe zurück
Weder die Regierung noch das Militär waren zunächst für eine Stellungnahme zu dem Bericht, der ihnen vor der Veröffentlichung zugestellt worden war, erreichbar. In der Vergangenheit haben beide aber den Vorwurf der UN zurückgewiesen, dass in dem Land eine ethnische Vertreibung stattgefunden habe. (rtr)