Berlin. Die Bundesregierung will im Januar 2023 das Hartz-IV-System abschaffen und durch das Bürgergeld ersetzen. Das muss man darüber wissen.

Die Bundesregierung will das Hartz-IV-System durch ein sogenanntes Bürgergeld ersetzen. Es „soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Doch was steckt genau dahinter? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist das neue Bürgergeld?

Die Ampel-Koalition will Hartz IV reformieren. So haben es SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit dem neuen Bürgergeld sollen drastische Sanktionen für versäumte Termine oder abgelehnte Arbeitsstellen der Vergangenheit angehören. Für Sozialhilfeempfänger soll es mit der Reform auch mehr Geld geben.

Hartz IV wird abgeschafft: Für wen gibt es das neue Bürgergeld?

Bisher beruhen die Pläne für das neue Bürgergeld vor allem auf Vorschlägen aus der SPD. Das sozialdemokratisch geführte Bundesarbeitsministerium schlägt vor, dass folgende Personen die Sozialhilfe erhalten sollen:

  • „Erwebsfähige“ Personen ab 15 Jahren
  • Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bezahlen können
  • Personen, deren Leistung nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I auslaufen

Bürgergeld: Wer gilt eigentlich als erwerbsfähig?

Der Status der Erwerbsfähigkeit wird von der Deutschen Rentenversicherung überprüft und festgelegt. Erwerbsfähig ist aber grundsätzlich jeder, der nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht imstande ist, mindestens drei Stunden pro Tag unter üblichen Voraussetzungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein

Bürgergeld sollen auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Gemeinschaft leben. Dazu zählen in der Regel der Ehepartner oder Lebenspartner und die Kinder. Je nach Festschreibung im endgültigen Gesetzestext sind aber auch andere Konstellationen möglich.

Wie wird das Bürgergeld beantragt?

Das Bürgergeld muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Nur dann kann die Leistung gewährt werden. In aller Regel muss man sich an die Kommune, also die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung wenden. Bisher waren die zuständigen Stellen dafür die Jobcenter.

Wie genau der Antrag aussehen wird, ist noch unklar. In jedem Fall ist das Ausfüllen und Einreichen von Formularen notwendig, ob per Post oder auf dem Amt. Der Antrag auf Bürgergeld soll auch in digitaler Form gestellt werden können, also per E-Mail oder online auf der entsprechenden Webseite.

Wie bei anderen Sozialhilfe wird es sich lohnen, den Antrag rechtzeitig einzureichen, um die Unterstützung zeitnah zu erhalten. Der Anspruch auf Bürgergeld wahrscheinlich auch grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Beim Bürgergeld, das ab 2023 das heutige Hartz-IV-System ersetzen soll, sollen höhere Regelsätze gelten. „Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen“, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil erst kürzlich gegenüber unserer Redaktion.

Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Sätze von mehr Bedarf ausgegangen würde. „Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung.“ Das entspreche einer Gesamtsteigerung von etwa 10 Prozent, so Heil.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht im Bundestag.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht im Bundestag. © dpa

Zwar sind sich die Ampel-Parteien einig darin, dass das neue Bürgergeld das bisherige Hartz-IV-System ablösen soll. Doch bei der Ausgestaltung gibt es durchaus Differenzen – zum Beispiel was die Höhe der künftigen Leistungen anbetrifft. Die Grünen unterstützen Heils Pläne, die FDP sträubt sich dagegen. Lesen Sie auch: Hartz IV: Warum das Bürgergeld noch nicht im Haushalt steht

Die Leistung soll immer für sechs Monate ausgezahlt werden, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Leistungshöhe werden vermutliche folgende Eckdaten eine Rolle spielen:

  • Lebenshaltungskosten
  • Wohnkosten
  • Eigenes Einkommen und Vermögen
  • Höhe des Einkommens und Vermögens von Lebenspartnern

Ab wann gibt es das Bürgergeld?

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Laut Hubertus Heil soll mit dem Bürgergeld ein Rahmen geschaffen werden, „mit dem wir das Hartz-IV-System überwinden und dem Sozialstaat ein neues Gesicht geben“. Dabei müsse es „auch darum gehen, dass die Leistungen angemessen“ seien. Den Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds hat Heil für den Sommer angekündigt. (fmg mit dpa)

Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.