Berlin. Die Ampel will die Lage von Hartz-IV-Empfängern verbessern: Sanktionen sollen weitgehend ausgesetzt werden. Der Bundestag stimmte zu.

  • Bisher konnte das Jobcenter Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkamen, die Bezüge kürzen
  • Solche Sanktionen sollen nun weitgehend ausgesetzt werden
  • Darauf hat sich die Ampel-Koalition geeinigt

Es ist ein Zwischenschritt der Ampel-Koalition in Richtung Bürgergeld: SPD, Grüne und FDP wollen die Hartz-IV-Sanktionen bis voraussichtlich Mitte 2023 aussetzen. Ein entsprechendes Gesetz wurde inzwischen auch im Bundestag verabschiedet. Arbeitssuchende sollen in dieser Zeit bei Pflichtverletzungen keine Kürzungen ihrer Hartz-IV-Leistungen mehr fürchten müssen.

Zunächst war geplant, die Sanktionen nur bis zum Jahresende 2022 auszusetzen – nun soll das sogenannte Sanktionsmoratorium jedoch bis Mitte 2023 gelten. Die Aussetzung ist dabei ausdrücklich als Zwischenschritt bis zur Einführung des geplanten Bürgergeldes gedacht, das das Hartz-IV-System in seiner heutigen Form ersetzen soll.

Hartz-IV-Sanktionen: Union kritisiert Aussetzung

Das Gesetz sieht vor, dass Empfängerinnen und Empfängern von Hartz IV keine Leistungskürzungen mehr drohen sollen, wenn sie bestimmte Pflichten verletzen: Zum Beispiel, wenn sie eine zumutbare Arbeitsstelle nicht annehmen oder Bildungsmaßnahmen abbrechen. Nur bei "außergewöhnlichen Meldeversäumnissen", wie beispielsweise einem unentschuldigt versäumten Termin im Jobcenter, sollen auch weiterhin Leistungen gekürzt werden können. Allerdings erst nach mehreren Versäumnissen und auch nur in Höhe von zehn Prozent des Regelsatzes.

Kritik gibt es vor allem von Seiten der Union. "Die Ampel gibt ohne Not das Prinzip von Fördern und Fordern auf, und zwar gegen den entschiedenen Rat aus vielen Arbeitsagenturen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Hermann Gröhe (CDU). "Das sendet ein völlig falsches Signal." Die Union lehne das Vorhaben entschieden ab.

(csr/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf waz.de