Berlin. Die Länder drängen auf einen rechtssicheren Rahmen für den Kampf gegen Corona. Das fordern sie vom Bund für Herbst und Winter.

  • Die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder haben sich gegen ein Ende der epidemischen Lage ausgesprochen
  • Sie fordern weiter einheitliche Regelungen für das Vorgehen in der Pandemie
  • Das sind die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz

Angesichts erneut ansteigender Corona-Neuinfektionszahlen drängen die Bundesländer auf einen rechtssicheren Rahmen, um Schutzmaßnahmen auch über den Herbst und Winter hinweg aufrechterhalten zu können. Die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen haben sich deshalb gegen ein Ende des Corona-Ausnahmezustands schon Ende November ausgesprochen.

Vorsicht und Schutzmaßnahmen seien weiter geboten, begründete der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU), den Beschluss.

Die Länder bräuchten eine „sichere Rechtsgrundlage, damit auch niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten möglich sind“, ergänzte er. In ihrem Beschluss pochen die Ministerpräsidenten darauf, dass die eingeübten Standards in Innenräumen auch in den Herbst- und Wintermonaten eingehalten werden. Dazu gehören:

  • die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet)
  • Tragen von Masken
  • Abstand halten
  • Lüften

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Ende der epidemischen Lage - Bundesländer gegen Spahn?

Mit dem Ergebnis ihrer Beratungen stellen sich die Bundesländer gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der ein Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage in Aussicht gestellt hatte. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ war in der Corona-Pandemie die Voraussetzung für die Maßnahmen zur Eindämmung einer Verbreitung des Virus. Dazu gehörten etwa die Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbote.

Will die epidemische Lage auslaufen lassen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Will die epidemische Lage auslaufen lassen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). © AFP | Ina Fassbender

Die epidemische Lage wurde erstmalig vom Bundestag im März 2020 festgestellt und später mehrfach verlängert. Die Feststellung gilt stets für drei Monate. Damit würde die aktuelle Verfügung am 25. November auslaufen.

Wenn danach jedes Land selbst dies festlegen müsse, „führt das zu Verwerfungen“, sagte Laschet. Der stellvertretende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), erläuterte, mit einem Auslaufen der epidemischen Lage gebe es das Risiko, dass die Rechtsgrundlage für gegebenenfalls noch erforderliche Maßnahmen fehle. Ähnlich hatte sich auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vor der Konferenz geäußert.

Klingbeil: Weichenstellungen mit großer Mehrheit beschließen

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sprach sich dafür aus, die bevorstehenden Weichenstellungen in der Corona-Pandemie in jedem Fall mit möglichst großer Mehrheit zu beschließen. "In dieser Übergangszeit nach der Wahl werden wir im Parlament nach Mehrheiten suchen, die größer sind als die aktuelle Regierung", sagte Klingbeil unserer Redaktion. "Wir sollten Fragen des Infektionsschutzgesetzes und der pandemischen Lage gemeinsam bewerten."

Angesichts stark steigender Infektionszahlen rief Klingbeil zur Vorsicht auf. "Wir haben uns sehr vernünftig und solidarisch durch diese Krise bewegt. Das sollte auch auf den letzten Metern so bleiben", sagte er. Die Menschen hätten kein Problem damit, "wenn man noch Maske trägt in bestimmten Situationen wie in Bussen und Bahnen und weiter Abstand hält".

Corona-Lage in Deutschland verschärft - Inzidenz am achten Tag in Folge gestiegen

Dass sich die Länderchefs für ein bundeseinheitliches Regelwerk aussprechen, hat vor allem mit der aktuellen Entwicklung der Pandemie-Lage zu tun. Beide Regierungschefs verwiesen auf die seit Ende September wieder steigende Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus. Der Bundestag werde eine bundeseinheitliche Grundlage schaffen müssen, sagte Laschet. Müller erklärte, dass, sollte die epidemische Lage nicht erneut festgestellt werdenn, es zumindest eine Übergangsregelung geben müsse.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland ist den neunten Tag in Folge gestiegen und lag laut Robert Koch-Institut (RKI) am Freitagmorgen bei 95,1. Am Vortag hatte der Wert 85,6 betragen, vor einer Woche 68,7. Das RKI meldete binnen eines Tages 19.572 Neuinfektionen.

Gefälschte Impfpässe – Kommt eine Strafrechtsverschärfung?

Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer forderten bei ihrer Konferenz zudem eine konsequentere Ahndung für gefälschte Impfnachweise. Dies sei ein Problem, sagte Müller. Nach den Ergebnissen einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes gab es bundesweit inzwischen mindestens mehrere hundert Fälle von Betrug mit falschen sogenannten Gesundheitszeugnissen. Einige Länder beobachten sogar einen regelrechten Handel mit Fälschungen von Impfzertifikaten.

Das Strafrecht weist nach Einschätzung auch der Justizminister der Länder aber Lücken auf, die die Ahnung solcher Fälschungen erschwert. Es brauche hier Rechtssicherheit und Sanktionen, betonte Müller. Zuständig für die Prüfung und gegebenenfalls Änderung der Rechtslage wäre das Bundesjustizministerium.

(bml/ape/epd)