Berlin. Um regieren zu können, braucht man ausreichend Sitze im Bundestag. Dafür handeln Parteien Koalitionen aus. Das muss man dazu wissen.

Nach der Bundestagswahl muss sich nun eine neue Regierung bilden. Zwar könnten die Union und die SPD auch weiter gemeinsam als Große Koalition Deutschland regieren – doch daran haben beide Parteien geringes Interesse. Deshalb wollen beide Parteien mit Grünen und FDP Sondierungsgespräche führen, um dann später eine neue Koalition auszuhandeln.

Doch was sind Koalitionen überhaupt? Wie kommen sie zustande? Dieser Überblick beantwortet die wichtigesten Fragen.

Was ist eine Koalition?

Das Wort Koalition stammt – wie sollte es anders sein – aus dem Lateinischen. „Coalitio“ bedeutet in der antiken Sprache „Zusammenwachsen“ oder auch „Zusammenschluss“. In einer Koalition wächst, einfach gesagt, also zusammen, was vor der Wahl eigentlich gegeneinander um Stimmen gekämpft hat. In einem Koalitionsbündnis einigen sich politische Parteien und ihre Parlamentsfraktionen auf eine zeitliche begrenzte Zusammenarbeit.

Koalitionen sind nichts Ungewöhnliches – vielmehr sind sie in repräsentativen Demokratien der Normalfall. In politischen Systemen, wo das Verhältniswahlrecht gilt, hat selten eine Partei oder Fraktion allein die absolute Mehrheit der Abgeordneten, die für die Verabschiedung von Gesetzen notwendig ist. Um eine parlamentarische Mehrheit zu haben, handeln Parteien daher ein Bündnis mit inhaltlichen und personellen Vereinbarungen aus. Dieses Bündnis wird meistens über eine Legislaturperiode gehalten. Koalitionen bestehen aus mindestens zwei Parteien, können aber auch Dreier- oder Viererkonstellationen sein.

Koalitionen müssen allerdings nicht zwangsweise eine Mehrheit im Parlament haben. Es gibt auch Minderheitsregierungen, wie beispielsweise in Thüringen, die sich bei jeder einzelnen Abstimmung Mehrheiten organisieren. Da dies oft zu komplizierten Gesetzgebungsverfahren führt, gelten diese Koalitionsregierungen als instabiler.

Was ist ein Koalitionsvertrag?

Der Vertrag, der während der Koalitionsverhandlungen ausgehandelt wird, regelt langfristig die politischen Ziele und vorhaben der Regierung während der Legislaturperiode. Die Beteiligten legen darin auch personelle und sachliche Bedingungen fest, unter denen sie bereit sind, das Bündnis einzugehen.

Allerdings ist das Wort „Vertrag“ in diesem Kontext nicht juristisch gemeint. Koalitionsvereinbarungen sind keine rechtsverbindlichen Verträge, sondern letztendlich nur eine Erklärung über Pläne. Meist werden für viele Gesetzesvorhaben auch keine konkreten Zieldaten genannt. Die Vereinbarungen in Koalitionsverträgen sind daher nicht einklagbar – und deshalb sogar verfassungsrechtlich umstritten.

Koalitionsverhandlungen: Wer handelt ein Regierungsbündnis aus?

Der Koalitionsvertrag und das anschließende Regierungsbündnis werden meist von Spitzenpolitikern aller beteiligten Parteien verhandelt und abgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass nur die Parteivorsitzenden und die jeweiligen Spitzenkandidaten an den Verhandlungsrunden beteiligt sind. Vielmehr nehmen an den Sitzungen, die oft über mehrere Wochen gehen, führende Parteipolitiker aus Bund und Ländern teil. Dazu zählen beispielsweise Ministerpräsidenten, Vorsitzende der Jugendorganisationen der Parteien oder andere Schlüsselpolitiker. Auch interessant: So will Olaf Scholz schnell eine Ampel-Koalition hinbekommen

Verteilung der Ministerposten: Wer bekommt in Koalitionen ein Amt?

In den Koalitionsverhandlungen wird auch darüber gesprochen, wer in der neuen Regierung Ministerin oder Minister werden soll. Doch das ist nicht der einzige Punkt, um den gefeilscht wird: Es wird auch verhandelt, welche Aufgabenbereiche jedes Ministerium genau bekommt. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Ministerium mehr Kompetenzen zugeschrieben bekommt, als es vorher hatte – oder ein anderes Aufgaben verliert.

Oft wird über diese Vereinbarungen besonders lange diskutiert. Denn jede Partei möchte in möglichst vielen Ministerien das Sagen haben. Üblich, aber nicht festgelegt, ist, dass die Partei, die unter den Koalitionsparteien die meisten Stimmen bei der Bundestagswahl errungen hat, den Regierungschef stellt. Dies wäre nach der Wahl 2021 in einer Ampel-Koalition Olaf Scholz (SPD) und in einer Jamaika-Koalition Armin Laschet (CDU).

Meistens werden die Ministerämter ungefähr quantitativ nach der Größe der Bundestagsfraktionen der an der Koalition beteiligten Parteien aufgeteilt. Doch neben der Frage nach der Zahl der Posten spielt es auch eine Rolle, welche „Ressorts“ die einzelnen Parteien besetzen dürfen. Hierbei wird nach Interesse der einzelnen Parteien und Gewicht der Ministerien entschieden.

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Das Interesse an bestimmten Ministerposten kann mit programmatischen Vorlieben der Parteien zu tun haben – beispielsweise Klimaschutz bei den Grünen oder Digitalisierung bei der FDP.

Dem Außenministerium kommt in der Bundesregierung wegen der Repräsentation im Ausland besonderes Gewicht zu, Wirtschaft und Finanzen gelten als begehrt, weil sie Budgets für Investitionen oder Reformen festlegen können, und so an vielerlei Verhandlungen während der Legislatur beteiligt sind. Das größte Budget als Ministerium haben meistens das Arbeits-, das Gesundheits- und das Verteidigungsministerium.

Welche Koalitionen gab es bisher in Deutschland?

In Deutschland gab es seit 1949 auf Bundesebene im Großen und Ganzen vier verschieden Regierungskonstellationen. So koalierten bereits Schwarz und Gelb (Union und FDP) mehrmals, SPD und FDP (sozialliberale Koalition), Rot-Grün (SPD und Grüne) sowie Schwarz-Rot (auch Große Koalition genannt, da die beiden „großen“ Parteien Union und SPD dann gemeinsam regieren). Lesen Sie auch: So heißen die Koalitionen