Berlin. Bei Hartz-IV-Empfängern sitzt das Geld oft knapp. Um richtig haushalten zu können, ist es wichtig zu wissen, wann das Jobcenter zahlt.

  • Bei Hartz-IV-Beziehenden sitzt das Geld oft knapp
  • Deshalb sollten sie wissen, wann das Jobcenter zahlt
  • Das sind die Auszahlungstermine im Jahr 2021

Hartz-IV-Empfängerinnern und -Empfänger müssen genau darauf achten, wofür sie was geben. Mit den Regelsätzen sind keine großen Sprünge möglich. Und wenn dann noch unvorhergesehene Ausgaben, wie eine kaputte Waschmaschine, dazukommen, sind viele bis zur nächsten Überweisung vom Amt in einer Notlage.

Um richtig mit dem Geld haushalten zu können, ist es daher wichtig zu wissen, wann die Jobcenter die Leistungen auszahlen. Die Termine gibt es in unserem Überblick.

Hartz IV: So zahlt das Amt

Hartz IV wird im Voraus ausgezahlt. Das ist gesetzlich geregelt in § 42 SGB II. Leistungsempfänger erhalten das "Arbeitslosengeld II in der Regel am ersten Werktags eines Monats für diesen Monat" auf das von ihnen angegebene Bankkonto, erklärt die Arbeitsagentur auf ihrer Webseite.

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Damit das Geld den Betroffenen aber auch wirklich zum 1. zur Verfügung steht, werden die Leistungen meist am Ende des Vormonats überwiesen. Auch Feiertage und Wochenende spielen hierbei eine Rolle.

Hartz IV: Dann wir überwiesen

Daraus ergeben sich monatlich unterschiedliche Tage, zu denen das Hartz IV spätestens überwiesen werden sollte. Das sind die Termine:

  • Januar: Mittwoch, 30.12.2020
  • Februar: Freitag, 29.01.2021
  • März: Freitag, 26.02.2021
  • April: Mittwoch, 31.03.2021
  • Mai: Freitag, 30.04.2021
  • Juni: Montag, 31.05.2021
  • Juli: Mittwoch, 30.06.2021
  • August: Freitag, 30.07.2021
  • September: Dienstag, 31.08.2021
  • Oktober: Donnerstag, 30.09.2021
  • November: Freitag, 29.10.2021
  • Dezember: Dienstag, 30.11.2021

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Hartz-IV-Empfänger ohne Konto

Hartz-IV-Beziehende, die kein Bankkonto haben, können auch einen Scheck bekommen und sich das Geld bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dabei entstehen allerdings laut Arbeitsagentur Kosten, die pauschal vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden.

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Die Betroffenen können das Geld übrigens auch auf ein Konto von jemand anderem überweisen lassen. Sie müssen nicht selbst Inhaber sein. (jtb)