Frankfurt. Fritz Keller ist bereits als DFB-Präsident zurückgetreten. Deswegen hat das Sportgericht das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Der ehemalige DFB-Präsident Fritz Keller ist durch seinen Rücktritt einer möglichen Strafe nach dem Nazi-Eklat entgangen. Die Ethikkammer des DFB-Sportgerichts stellte das Verfahren gegen ihn am Mittwoch ein.

„Fritz Keller hat von sich aus die Konsequenzen aus der Führungskrise beim DFB gezogen und damit die Verantwortung für das beschädigte Image des DFB übernommen, für das er sicher nicht alleine verantwortlich ist. Damit ist eine Sanktionierung entbehrlich geworden“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Keller selbst hatte bereits vor Ende des Verfahrens die Konsequenzen aus seiner verbalen Entgleisung gezogen und war am Montag als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zurückgetreten. Kellers Verhalten erfülle „den Tatbestand der Beleidigung“ und stelle einen „erheblichen Verstoß gegen den Ethikcodex des DFB dar“, führte Lorenz aus: „Für den Fall, dass Fritz Keller nicht zurückgetreten wäre, hätte das Sportgericht für ihn eine Funktionssperre auf Zeit erwogen. Eine solche Maßnahme würde nun aber ins Leere laufen.“

Rainer Koch und Peter Peters führen den DFB nach Fritz Kellers Rücktritt

Keller hatte seinen Vize-Präsidenten Rainer Koch in einer Präsidiumssitzung am 23. April mit dem Nazi-Richter Roland Freisler verglichen. Als erster DFB-Präsident überhaupt musste er sich infolgedessen vor der Ethikkammer des verbandseigenen Sportgerichts verantworten. Bereits am Freitag musste Keller zur nicht-öffentlichen Verhandlung erscheinen, eine Entscheidung war da allerdings noch vertagt worden.

Nach Kellers Rücktritt wird der DFB interimsweise von Koch und dem Vizepräsidenten Peter Peters bis zum nächsten Bundestag voraussichtlich Anfang 2022 geführt. (sid)